Moin Lude,
Ich bin hab diese Jahr eine ähnlichs Sache durch, und frage mich bis heute wofür ich bezahlen mußte.
Bei mir war es angebliches Falschparken mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen, was sich nachweislich als falsch herausstellte.
Ich legte Widerspruch ein, diesem wurde stattgegeben aber mir wurden die Verfahrenskosten zuerkannt.
Diese zahlte ich natürlich nicht. Worauf ein Rechtspfleger ein Gerichtliches Mahnverfahren wegen Geringfügigkeit ablehnte und mir die Kosten in höhe von 26 irgendetwas auferlegte.
Die mußte ich natürlich zahlen.
Schönes Deutschland.
TomIRL