Thoralf Knuth: Tauchschule Dortmund

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Hallo Tom,

die Frage ist ganz schwer zu beantworten. Zumal das Urteil, auf das ich verweise, wieder ein Beispiel ist, dass vermeintlich gesicherte Rechtsprechung leider so zuverlässig nicht ist.

wie ist das denn nun, wenn der Mensch "Dortmund" heißen würde. Dürfte er seine Tanzschule dann auch nicht "Tanzschule Dortmund" nennen?

Wenn ich ihn beraten sollte, würde ich ihm empfehlen, seinen Namen in seine Unternehmensbezeichnung zu nehmen, oder ggf. sogar eine Unternehmensform zu wählen, wo der Name pflichtgemäß mit hinein muss. Eigentlich würde ich Deine Frage inzwischen beruhigt mit "Ja" beantworten, müsste dich aber pflichtgemäß darauf hinweisen, dass nicht nur ein rechtliches Restrisiko besteht, sondern es eben dumm ist, wenn die Stadt Dortmund oder ein Mitbewerber meinen sollte, Dich in einen teuren Streit zu zerren.

(Ist meine Faselei neben dem Essen überhaupt halbwegs verständlich? ;)

Gruss, Thoralf

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Sic Luceat Lux!