Tobi: Ist "Stadtname-Beruf.de" erlaubt?

Hallo!

ich soll mehrere Domains in der Form

Stadtname-Beruf.de
Beruf-Stadtname.de
StadtnameBeruf.de
BerufStadtname.de

registrieren.

Beispiel:
Steuerberater-Hamburg.de
Architekt-Berlin.de
etc.

Der Beruf wird vom Domaininhaber in der Stadt ausgeübt.

Ist das erlaubt oder kann der Domaininhaber dann mit Abmahnungen rechnen, da die Domain ja den ganzen Berufszweig in der Stadt betrifft, allerdings nur einen Kollegen anzeigt?

Muß ich dann auf die Kollegen aufmerksam machen?
Z.B.: "... Ich weise darauf hin, daß "ich" nicht der einzige "Beruf" in "Stadt" bin. Weitere finden Sie z.B. im Telefonbuch oder über google.de ..."

Vielen Dank.

MfG.
Tobi

PS.:
Ja, die Domains sind noch frei. Außerdem gibt es in der Stadt auch einige Mitbewerber... nur nicht unter den Domainnamen (komisch?!)

  1. Hallo,

    hab grad das gleiche Problem. "Fühle mit Dir!" ....

    Aber ich denke, wer zuerst malt, malt zuerst. Was wäre sonst mit der Domain webdesign.de? Oder webmaster.de oder Schuhmacher.de? Glaube nicht, dass der Kerl mit Leder umgehen kann, oder?

    Ich war so frech und hab mir einfach so ne Domain registriert.
    Wo kein Kläger, da kein Richter. Zudem mußt Du auf Abmahnungen nicht reagieren, dann muss der Kerl Dich erstmal vor den Kadi ziehen und das kann man ja mal abwarten und dann evtl. klein beigeben (oder seinen Standpunkt darstellen!!!)

    Greets

    1. Hello,

      Wo kein Kläger, da kein Richter. Zudem mußt Du auf Abmahnungen nicht reagieren, dann muss der Kerl Dich erstmal vor den Kadi ziehen und das kann man ja mal abwarten und dann evtl. klein beigeben (oder seinen Standpunkt darstellen!!!)

      Das kann aber teuer werden, oh, oh.

      Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    2. Ich war so frech und hab mir einfach so ne Domain registriert.
      Wo kein Kläger, da kein Richter. Zudem mußt Du auf Abmahnungen nicht reagieren, dann muss der Kerl Dich erstmal vor den Kadi ziehen und das kann man ja mal abwarten und dann evtl. klein beigeben (oder seinen Standpunkt darstellen!!!)

      Oh Oh oh Ausrufezeichen kaputt?
      Also eine Schutzrechtsverletzung vor Gericht kann Dich locker 50 000 kosten. Und zu Recht.
      Also ich würde auf Abmahnungen dann schon reagieren.
      Warum glaubst Du ist die Domain noch frei?
      Gattungsbegriffe- sind natürlich an sich nicht Schützenswert.
      Dann greift aber das UWG- und dass kann kosten.
      Schadensersatz der nicht näher bezifferbar ist, im Zweifel aber alle Deine Einkünfte die auch nur mittelbar mit deiner Domain entstanden sind.
      Und der Kerl wie Du Ihn hier bezeichnest, brauch sich nur eines guten Anwalts bedienen, der holt sich das Geld von Dir, und bist da herzlich willkommen, weil leichter ist das Geld noch nicht verdient worden.

      TomIRL

    3. hi,

      Aber ich denke, wer zuerst malt, malt zuerst.

      wer hat vom bilderchen malen geredet ...?

      Was wäre sonst mit der Domain webdesign.de? Oder webmaster.de oder Schuhmacher.de? Glaube nicht, dass der Kerl mit Leder umgehen kann, oder?

      gerade schumi versteht absolut keinen spass in sachen domainnamen - siehe u.a. http://www.heise.de/newsticker/data/psz-17.08.01-000/.
      und dabei ging es noch nicht einmal um den namen schuhmacher in verbindung mit formel 1, sondern um den domainnamen http://www.michas-formel1-site.de/

      Ich war so frech und hab mir einfach so ne Domain registriert.
      Wo kein Kläger, da kein Richter.

      *autsch*
      der kläger kommt oft schneller, als du denkst.
      und dann kann es sehr leicht teuer werden.

      Zudem mußt Du auf Abmahnungen nicht reagieren

      *doppel-autsch*
      auf eine abmahnung _gar nicht_ zu reagieren, kann ganz schnell noch teurer werden.

      wirkliche rechtserfahrung haben die wenigsten hier im forum (und den freiherren, der welche hat, den vermisst hier trotzdem keiner) - aber was du hier so unbedarft von dir gibst, ist als ratschlag schon fast grob fahrlässig.

      gruss,
      wahsaga

      1. Guten Morgen nochmals,

        hat jemand irgendwo solch eine Rechtsprechung gefunden (also nen Link)? Oder gibts irgendwo solche Registrierungsrichtlinien? Mit Schuhmacher meinte ich natürlich den Berufsstand "Schuhmacher" (also nen Leder-Schuh-Besohler). Eben hier wäre doch dann die Frage offen, wer mehr Interesse an der Domain hat. Die Schuhmacher-Innung hätte diese Domain glaube ich auch sehr gerne...

        Ich hab mir die Geschichte Tauchschule Dortmund mal genauer angeschaut. So hatte ich das noch nie betrachtet. Habe mir bei der Registrierung der Domain gar keine Gedanken dazu gemacht, nur festgestellt, dass die noch frei ist...

        Was kann man jetzt tun? Wieder kündigen (dann registriert sich die jemand anders) oder ist es rechtens eine Liste aller ortsansässigen Firmen dieser Branche aufzulisten (und meine natürlich ganz oben)?

        Noch was: ich gebe hier nur meine Meinung wieder, nicht einen Tipp, Hinweis oder Ratschlag, geschweige denn eine "rechtsverbindliche" Auskunft. Ih bin kein Anwalt und hab von Rechtsprechung so viel Ahnung wie vom Kochen...

        Schönen Tag und Dank für diesen Hinweis. Ich hab das echt nicht so Ernst gesehen.
        Tom1tk

        1. Moin,

          Was kann man jetzt tun?

          Einen Rechtskundigen hinzuziehen. Zur Not tut es auch ein Anwalt oder Jurist :-)

          Gruß

          Swen

          1. Hallo,

            Was kann man jetzt tun?

            sich von einem dafür ausgebildeten Mitglied des rechtsberatenden Berufsstands eine Empfehlung aussprechen, die sind nämlich nicht nur schlau, sondern auch haftpflichtversichert. ;)

            Einen Rechtskundigen hinzuziehen. Zur Not tut es auch ein Anwalt oder Jurist :-)

            Letzteres aber auch nur, wenn gar nix anderes hilft. Das Volk ist doch so dermassen teuer und frech und so. ;)

            Gruss, Thoralf

            --
            Sic Luceat Lux!
            1. Hallo,

              " ausgebildeten Mitglied des rechtsberatenden Berufsstands "

              Was meinst Du damit? Nen Anwalt? Weiter unter schreibst Du, dass die recht teuer sind.

              Weiß jemand, ob so eine Aussage dann rechtsverbindlich ist, oder ob der sich auch gegen so was absichert,dass letztendlich doch wieder die "Sch..." an mir hängen bleibt.

              Ich hab auf jeden Fall diese Domain ganz flink auf ne Seite umgeleitet "Hier entsteht demnächst eine Auflistung aller...." usw. Das dürfte mich doch vorerst mal vor Stress bewahren, aber das weiß man nie, da Anwälte (oder die Mitbewerber) immer auf "lustige" Ideen kommen.

              Greets Tom1tk

              P.S. Ich werde mich mal beim Rechtsbeistand erkundigen und den poste ich hier meine Erkenntnisse.

              1. Hallo,

                " ausgebildeten Mitglied des rechtsberatenden Berufsstands "

                Was meinst Du damit? Nen Anwalt? Weiter unter schreibst Du, dass die recht teuer sind.

                Ja, einen Anwalt. Und ja, den bezahlst Du nicht nur für's Briefeschreiben und Reden, sondern vor allem für's Wissen und Recherchieren. Die sind haftpflichtversichert für Beratungsfehler, die Du im Zweifel nachweisen musst. Mit der Einstellung würd ich aber nicht an die Frage herangehen. Wenn Du bei einem Anwalt das Gefühl hast, Du könntest schlecht beraten werden, dann bist Du falsch. Wenn Du (Dein Auftraggeber) sich ernstlich damit befassen will, dann sollte er sich einen Anwalt suchen, der darauf spezialisert ist, Anwaltsuchdienst zB bemühen. Wie weit die Aussage dann wasserdicht ist, wird Euch der Anwalt sagen.

                Und der zweite Teil meines Postings war nur Sakasmus, da hier sehr wenige Poster nur sehr selten so (ja was eigentlich? schlau? höflich? einfach nur gut erzogen?) sind, dass sie eine solche Beratungsleistung nicht umsonst wollen. :) <-- kann man den Absatz verstehen? ;)

                Gruss, Thoralf

                --
                Sic Luceat Lux!
                1. Hallo Thoralf,

                  Ja, einen Anwalt. Und ja, den bezahlst Du nicht nur für's Briefeschreiben und Reden, sondern vor allem für's Wissen und Recherchieren.

                  Die Kombination macht den guten Anwalt aus: gut recherchierte Briefe schreiben und wissen, wovon man redet ;-)

                  Wenn Du bei einem Anwalt das Gefühl hast, Du könntest schlecht beraten werden, dann bist Du falsch.

                  ...und solltest dir schleunigst einen anderen suchen, bevor es ein Haftpflichtfall wird.

                  Und der zweite Teil meines Postings war nur Sakasmus, da hier sehr wenige Poster nur sehr selten so (ja was eigentlich? schlau? höflich? einfach nur gut erzogen?) sind, dass sie eine solche Beratungsleistung nicht umsonst wollen. :) <-- kann man den Absatz verstehen? ;)

                  Man merkt deine Vorbildung ;-))

                  Grüße
                  Torsten

                  1. N'Abend,

                    Die Kombination macht den guten Anwalt aus: gut recherchierte Briefe schreiben und wissen, wovon man redet ;-)

                    Ja, und wenn der Mandant das weiss, hat er schon gewonnen. ;)

                    Wenn Du bei einem Anwalt das Gefühl hast, Du könntest schlecht beraten werden, dann bist Du falsch.
                    ...und solltest dir schleunigst einen anderen suchen, bevor es ein Haftpflichtfall wird.

                    Yep, ist leider für einen Laien schwer einzuschätzen; und es ist auf nicht so einfach, das 20-I'er in den Wind zu schiessen. ;)

                    Man merkt deine Vorbildung ;-))

                    ;)

                    Gruss, Thoralf

                    --
                    Sic Luceat Lux!
                    1. Hallo nochmals,

                      hab ne Versicherung ausfindig gemacht, die gegen solche Fehler gerade für Webfritzen absichern soll. Die hat meinen Antrag aber abgelehnt, da ich zu wenig Umsatz mache (betreibe das nur als Hobby).

                      Greets Tom1tk

                      1. Hallo.

                        hab ne Versicherung ausfindig gemacht, die gegen solche Fehler gerade für Webfritzen absichern soll. Die hat meinen Antrag aber abgelehnt, da ich zu wenig Umsatz mache (betreibe das nur als Hobby).

                        Wahrscheinlich die Hamburg-Mannheimer, Aachener & Münchener, Nürberger, Alte Leipziger etc. ;-)
                        MfG, at

                        1. Hallo,

                          Hallo.

                          hab ne Versicherung ausfindig gemacht, die gegen solche Fehler gerade für Webfritzen absichern soll. Die hat meinen Antrag aber abgelehnt, da ich zu wenig Umsatz mache (betreibe das nur als Hobby).

                          Du würdest Dir die Beiträge wahrscheinlich eh nicht zahlen können, da damit ja 500k-Streitwerte versichert sein wollen. ;)

                          Wahrscheinlich die Hamburg-Mannheimer, Aachener & Münchener, Nürberger, Alte Leipziger etc. ;-)

                          Ich hab grad mal gegooglet, wenn ich mich recht erinner, gibt es aber nur eine RS, die INet inkl. Marken- u.ä. Streitigkeiten abdeckt. Mir war so, als sei das die DEVK gewesen. Aber ich bin mir net sicher.

                          Hat eigentlich jemand konkrete Erfahrungen mit einer solchen RSV?

                          Gruss, Thoralf

                          --
                          Sic Luceat Lux!
          2. Hello,

            Einen Rechtskundigen hinzuziehen. Zur Not tut es auch ein Anwalt oder Jurist :-)

            Vielleicht sollte man auch langsam mal beginnen, durch gezielte Aktionen gegen die "Machenschaften" der "Rechtskundigen" vozugehen. Ich habe da schon dutzende Fälle gesammelt, die auf eine bundesweite "Selbstbedieungsgesellschaft" hindeuten.

            Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

            Tom

            --
            Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
  2. Hello,

    Hallo!

    ich soll mehrere Domains in der Form

    Stadtname-Beruf.de
    Beruf-Stadtname.de
    StadtnameBeruf.de
    BerufStadtname.de

    registrieren.

    Beispiel:
    Steuerberater-Hamburg.de
    Architekt-Berlin.de
    etc.

    Der Beruf wird vom Domaininhaber in der Stadt ausgeübt.

    Nach den Pressemitteilungen der letzten Monate, möchte ich schon sagen, dass er Ärger bekommt, wenn er sich diese Ressource so zu eigen macht, dass nur er sie benutzen kann. Allerdings könnte er ja ein offenes Forum aufmachen, das jedem dieses Berufstandes gegen angemessenes Entgelt offen steht. Dann ist niemand ausgeschlossen oder benachteiligt. Die Angemessenheit kann dann ja von 1,4MEuro (Gerster/Marketing) über 12MEuro (Berger/Bundeswehr) bis 70MEuro (Arbeitsagentur) reichen.

    Dann soll er doch anmelden:
    steureberater-aus-hamburg.de
    ein-hamburger-steuerberater.de

    Außerdem habe ich immer noch nicht verstanden, wie man jemand, der ja einen Allgemeinbegriff verwendet, und keinen schutzfähigen, für die technischen Mängel eines Systems verknackt, die er selber gar nicht zu verantworten hat.

    Derartige Begriffe müssten automatsch auf einer multiplen Namensauflösung landen. Das wäre dann einerseits eine excellente Einnahmequelle für Herrn Eichel (Jeder, der sich eintragen lassen will, zahlt 200 Euro im Jahr) und außerdem würde es die Gerichte entlasten und den vielen dann nicht mehr Abgemahnten eine Menge Kummer ersparen.

    Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    1. Moin,

      Beispiel:
      Steuerberater-Hamburg.de

      Nach den Pressemitteilungen der letzten Monate, möchte ich schon sagen, dass er Ärger bekommt, wenn er sich diese Ressource so zu eigen macht, dass nur er sie benutzen kann.

      ACK. Mein Rechtsgefühl sagt mir, dass die Singularität, die in dem Wortspiel "Steuerberater-Hamburg" mitklingt (Der einzige(?) Steuerberater Hamburgs) irreführend sein kann. Und von daher angreifbar sein könnte. So macht man es bestimmt richtig: http://kanzlei.bonnanwalt.de/

      Derartige Begriffe müssten automatsch auf einer multiplen Namensauflösung landen.

      Viel Spaß bei der Aufstellung des Thesaurus. Dessen Pflege wird sicherlich die Steuermehreinnahmen /Gebühreneinnahmen mehr als aufzehren :-)

      Swen

    2. hi,

      Derartige Begriffe müssten automatsch auf einer multiplen Namensauflösung landen. Das wäre dann einerseits eine excellente Einnahmequelle für Herrn Eichel (Jeder, der sich eintragen lassen will, zahlt 200 Euro im Jahr) und außerdem würde es die Gerichte entlasten und den vielen dann nicht mehr Abgemahnten eine Menge Kummer ersparen.

      das fehlte m.E. gerade noch, dass vater staat seine finger hier auch noch regulierend mit rein hängt.

      schon die teilweise absolut unverständlichen urteile, die deutsche richter ohne ahnung von tuten und blasen in www-fragen fällen, sprechen bände - das jetzt mit noch mehr regulierungswut sesselfurzender beamter zu paaren, wäre in meinen augen das dümmste, was man machen könnte.

      gruss,
      wahsaga

  3. Hallo,

    lies Dich im Netz mal zum Thema "Tauchschule Dortmund" ein, da wird Dir zweierlei auffallen, erstens kann die Frage nicht mit ja oder nein beantwortet werden und zweitens nicht von juristischen Laien in einem öffentlichen Forum. Ganz nebenbei wirst Du merken, dass sich die deutsche Gerichtsbarkeit da noch nicht so wirklich einig ist. Und der Streitwert beim BGH in der Sachen waren dann rund 25,5k, das is schon nicht wenig für nen Normalsterblichen.

    Gruss, Thoralf

    --
    Sic Luceat Lux!
    1. Hello Thoralf,

      wie ist das denn nun, wenn der Mensch "Dortmund" heißen würde. Dürfte er seine Tanzschule dann auch nicht "Tanzschule Dortmund" nennen?

      Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      1. Hallo Tom,

        wie ist das denn nun, wenn der Mensch "Dortmund" heißen würde. Dürfte er seine Tanzschule dann auch nicht "Tanzschule Dortmund" nennen?

        Es kommt darauf an ;-)
        Google mal nach dem Rechtsstreit Stadt Suhl gegen Familie Suhl wegen www.suhl.de.

        Grüße
        Torsten

      2. Hallo Tom,

        die Frage ist ganz schwer zu beantworten. Zumal das Urteil, auf das ich verweise, wieder ein Beispiel ist, dass vermeintlich gesicherte Rechtsprechung leider so zuverlässig nicht ist.

        wie ist das denn nun, wenn der Mensch "Dortmund" heißen würde. Dürfte er seine Tanzschule dann auch nicht "Tanzschule Dortmund" nennen?

        Wenn ich ihn beraten sollte, würde ich ihm empfehlen, seinen Namen in seine Unternehmensbezeichnung zu nehmen, oder ggf. sogar eine Unternehmensform zu wählen, wo der Name pflichtgemäß mit hinein muss. Eigentlich würde ich Deine Frage inzwischen beruhigt mit "Ja" beantworten, müsste dich aber pflichtgemäß darauf hinweisen, dass nicht nur ein rechtliches Restrisiko besteht, sondern es eben dumm ist, wenn die Stadt Dortmund oder ein Mitbewerber meinen sollte, Dich in einen teuren Streit zu zerren.

        (Ist meine Faselei neben dem Essen überhaupt halbwegs verständlich? ;)

        Gruss, Thoralf

        --
        Sic Luceat Lux!
        1. hi,

          (Ist meine Faselei neben dem Essen überhaupt halbwegs verständlich? ;)

          solange du nicht allzu viel gekrümel in die tastatur fallen lässt :-)

          gruss,
          wahsaga

        2. Hallo.

          Wenn ich ihn beraten sollte, würde ich ihm empfehlen, seinen Namen in seine Unternehmensbezeichnung zu nehmen, oder ggf. sogar eine Unternehmensform zu wählen, wo der Name pflichtgemäß mit hinein muss.

          Du würdest ihm dazu raten, "ggf. sogar" steuerliche, haftungsrechtliche und andere Erwägungen zu ignorieren, um eine bestimmte Domain besitzen zu dürfen? Dann würdest du dem Autohändler "Benz" wahrscheinlich auch dazu raten, seine Tochter "Mercedes" zu taufen, um sie hinterher als Erbin und Einzelunternehmerin unter "Mercedes Benz Gebraucht-Fahrzeuge und Neuwagen" in der Kartei zu führen, oder? ;-)
          MfG, at

          1. Hallo,

            jetzt hab ich ja fast gedacht, stimmt, hat er recht, hätte doch nach dem 2. Ballantines und 12h Arbeit nimmer posten sollen. ;)

            Wenn ich ihn beraten sollte, würde ich ihm empfehlen, seinen Namen in seine Unternehmensbezeichnung zu nehmen, oder ggf. sogar eine Unternehmensform zu wählen, wo der Name pflichtgemäß mit hinein muss.
            Du würdest ihm dazu raten, "ggf. sogar" steuerliche, haftungsrechtliche und andere Erwägungen zu ignorieren, um eine bestimmte Domain besitzen zu dürfen?

            Nein, aber wenn man denn schon Dortmund heisst, sollte man das auch nutzen. ;) Im Ernst, für eine fundierte Beratung zu einem Firmenkonzept bin ich zum Glück der falsche Ansprechpartner. Und wenn er seine Firma Tauchschule Dortmund nennen will, dann ist es nicht verkehrt, eine entsprechende Namenswahl in Erwägung zu ziehen. Entsprechende Bedenken in Sachen Haftung, Steuerpflichtigkeiten, Rechtkollission, ob das marketingtechnisch überhaupt sinnvoll ist, muss ich zum Glück nicht entscheiden. Diesen gesamten Bereich decke ich mit einem einfachen "ggf." ab. Logischerweise ist das nicht so einfach zu beantworten, gerade in so einem Fall wie hier ist das immer sehr schwer einzuschätzen. Und da Toms Frage sich nur auf den Namen bezog, hab ich auch nur in Bezug darauf geantwortet.
            Aber Du hast natürlich völlig recht, dass man eine solche Firmengründung nicht an rein namensrechtlichen Erwägungen festmachen darf. ;)

            Dann würdest du dem Autohändler "Benz" wahrscheinlich auch dazu raten, seine Tochter "Mercedes" zu taufen, um sie hinterher als Erbin und Einzelunternehmerin unter "Mercedes Benz Gebraucht-Fahrzeuge und Neuwagen" in der Kartei zu führen, oder? ;-)

            Mit dem heutigen Kenntnisstand, jo .. und dann Daimler-Chrysler auf Unterlassung verklagen und Lizenzgebühren erpressen. ;) ;) ;)

            Gruss, Thoralf

            --
            Sic Luceat Lux!
            1. Hallo.

              Diesen gesamten Bereich decke ich mit einem einfachen "ggf." ab.

              Mit genau dieser Antwort hatte ich gerechnet ;-)
              Aber eigentlich war mir ja ohnehin klar, was du gemeint haben musstest. -- So blöd sind wir ja beide nicht ;-)

              Dann würdest du dem Autohändler "Benz" wahrscheinlich auch dazu raten, seine Tochter "Mercedes" zu taufen, um sie hinterher als Erbin und Einzelunternehmerin unter "Mercedes Benz Gebraucht-Fahrzeuge und Neuwagen" in der Kartei zu führen, oder? ;-)
              Mit dem heutigen Kenntnisstand, jo .. und dann Daimler-Chrysler auf Unterlassung verklagen und Lizenzgebühren erpressen. ;) ;) ;)

              Soweit mein Plan ;-)
              MfG, at

  4. Hallo.

    Steuerberater-Hamburg.de
    Architekt-Berlin.de
    etc.

    [...]

    Ist das erlaubt oder kann der Domaininhaber dann mit Abmahnungen rechnen, da die Domain ja den ganzen Berufszweig in der Stadt betrifft, allerdings nur einen Kollegen anzeigt?

    Biete diese Domain bitte ausschließlich Rechtsanwälten an. Die sollten es am besten wissen und hätten es auch nicht besser verdient, von ihresgleichen lustige Briefe zu erhalten.
    MfG, at