Hallo,
jetzt hab ich ja fast gedacht, stimmt, hat er recht, hätte doch nach dem 2. Ballantines und 12h Arbeit nimmer posten sollen. ;)
Wenn ich ihn beraten sollte, würde ich ihm empfehlen, seinen Namen in seine Unternehmensbezeichnung zu nehmen, oder ggf. sogar eine Unternehmensform zu wählen, wo der Name pflichtgemäß mit hinein muss.
Du würdest ihm dazu raten, "ggf. sogar" steuerliche, haftungsrechtliche und andere Erwägungen zu ignorieren, um eine bestimmte Domain besitzen zu dürfen?
Nein, aber wenn man denn schon Dortmund heisst, sollte man das auch nutzen. ;) Im Ernst, für eine fundierte Beratung zu einem Firmenkonzept bin ich zum Glück der falsche Ansprechpartner. Und wenn er seine Firma Tauchschule Dortmund nennen will, dann ist es nicht verkehrt, eine entsprechende Namenswahl in Erwägung zu ziehen. Entsprechende Bedenken in Sachen Haftung, Steuerpflichtigkeiten, Rechtkollission, ob das marketingtechnisch überhaupt sinnvoll ist, muss ich zum Glück nicht entscheiden. Diesen gesamten Bereich decke ich mit einem einfachen "ggf." ab. Logischerweise ist das nicht so einfach zu beantworten, gerade in so einem Fall wie hier ist das immer sehr schwer einzuschätzen. Und da Toms Frage sich nur auf den Namen bezog, hab ich auch nur in Bezug darauf geantwortet.
Aber Du hast natürlich völlig recht, dass man eine solche Firmengründung nicht an rein namensrechtlichen Erwägungen festmachen darf. ;)
Dann würdest du dem Autohändler "Benz" wahrscheinlich auch dazu raten, seine Tochter "Mercedes" zu taufen, um sie hinterher als Erbin und Einzelunternehmerin unter "Mercedes Benz Gebraucht-Fahrzeuge und Neuwagen" in der Kartei zu führen, oder? ;-)
Mit dem heutigen Kenntnisstand, jo .. und dann Daimler-Chrysler auf Unterlassung verklagen und Lizenzgebühren erpressen. ;) ;) ;)
Gruss, Thoralf
Sic Luceat Lux!