Tom1tk: Ist "Stadtname-Beruf.de" erlaubt?

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Guten Morgen nochmals,

hat jemand irgendwo solch eine Rechtsprechung gefunden (also nen Link)? Oder gibts irgendwo solche Registrierungsrichtlinien? Mit Schuhmacher meinte ich natürlich den Berufsstand "Schuhmacher" (also nen Leder-Schuh-Besohler). Eben hier wäre doch dann die Frage offen, wer mehr Interesse an der Domain hat. Die Schuhmacher-Innung hätte diese Domain glaube ich auch sehr gerne...

Ich hab mir die Geschichte Tauchschule Dortmund mal genauer angeschaut. So hatte ich das noch nie betrachtet. Habe mir bei der Registrierung der Domain gar keine Gedanken dazu gemacht, nur festgestellt, dass die noch frei ist...

Was kann man jetzt tun? Wieder kündigen (dann registriert sich die jemand anders) oder ist es rechtens eine Liste aller ortsansässigen Firmen dieser Branche aufzulisten (und meine natürlich ganz oben)?

Noch was: ich gebe hier nur meine Meinung wieder, nicht einen Tipp, Hinweis oder Ratschlag, geschweige denn eine "rechtsverbindliche" Auskunft. Ih bin kein Anwalt und hab von Rechtsprechung so viel Ahnung wie vom Kochen...

Schönen Tag und Dank für diesen Hinweis. Ich hab das echt nicht so Ernst gesehen.
Tom1tk