Harald: Domainhostingvertraege

Hallo,
wenn man bei den Domainhostern einen Vertrag abschliessen moechte, muss man den ja unterzeichnen und zu denen hinschicken/-faxen.
Doch wie verhindern die eigentich, dass ich den Vertrag veraendere - so z.B. einfach reinschreibe, dass Puretec mir 1000 Euro ueberweisen wird? Die werden doch nicht alle Texte einzeln durchlesen und ueberpruefen?

Danke fuer Eure Inputs!
Harald

  1. Moin!

    wenn man bei den Domainhostern einen Vertrag abschliessen moechte, muss man den ja unterzeichnen und zu denen hinschicken/-faxen.
    Doch wie verhindern die eigentich, dass ich den Vertrag veraendere - so z.B. einfach reinschreibe, dass Puretec mir 1000 Euro ueberweisen wird? Die werden doch nicht alle Texte einzeln durchlesen und ueberpruefen?

    Sie nutzen AGBs. Wenn du den Vertrag veränderst, ist er nicht mehr ihr Standardvertrag - und sie werden eine Klausel drinhaben, dass Sondervereinbarungen und Abweichungen vom Standardvertrag der expliziten schriftlichen Bestätigung bedürfen. Deine Änderung wird also nur dann Vertragsbestandteil, wenn er explizit bestätigt wurde, ansonsten nicht.

    Du dürftest allerdings auch ohne solche AGB-Klausel vor Gericht scheitern. Du verstößt mit deinem Beispiel wahrscheinlich gegen §305 b BGB (ehemals §3 AGBG): Die Zahlungsvereinbarung von 1000 Euro dürfte als überraschende Klause zu werten sein - insbesondere genau deswegen, weil Sondervereinbarungen bei dem standardisierten Verfahren nicht vorgesehen und nicht zu erwarten sind.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Bei einer Geschichte gibt es immer vier Seiten: Deine Seite, ihre Seite, die Wahrheit und das, was wirklich passiert ist." (Rousseau)
    1. Moin!

      Sie nutzen AGBs. Wenn du den Vertrag veränderst, ist er nicht mehr ihr Standardvertrag - und sie werden eine Klausel drinhaben, dass Sondervereinbarungen und Abweichungen vom Standardvertrag der expliziten schriftlichen Bestätigung bedürfen. Deine Änderung wird also nur dann Vertragsbestandteil, wenn er explizit bestätigt wurde, ansonsten nicht.

      Du dürftest allerdings auch ohne solche AGB-Klausel vor Gericht scheitern. Du verstößt mit deinem Beispiel wahrscheinlich gegen §305 b BGB (ehemals §3 AGBG): Die Zahlungsvereinbarung von 1000 Euro dürfte als überraschende Klause zu werten sein - insbesondere genau deswegen, weil Sondervereinbarungen bei dem standardisierten Verfahren nicht vorgesehen und nicht zu erwarten sind.

      Wer ein Angebot verändert und annimmt, nimmt nicht das Angebot an,
      sondern gibt ein neues Angebot ab - welches dann wiederum erst durch
      eine Annahme seitens des Vertragspartners wirksam wird.

      Das mit dem § 305 BGB sehe ich ebenfalls eher gespalten:
      AGBs sind solche ja nicht wegen der Überschrift oder weil als solche
      geboren wurden, sie sind es, weil sie standardmäßig vom Verwender
      für eine Vielzahl von Vertragsschlüssen genutzt werden (sollen).
      Wenn ich sie dann verändere erfüllen sie dieses Kriterium schon
      nicht mehr. Außerdem bringe ich ja nicht eine Vielzahl von Verträgen
      auf den Weg mit dieser "Technik". Die AGB-spezifische Sache mit den
      überraschenden Klauseln sollte also eher nicht greifen.

      Gruß

      Der Hans

      1. Hi Hans,

        Wer ein Angebot verändert und annimmt, nimmt nicht das Angebot an,
        sondern gibt ein neues Angebot ab - welches dann wiederum erst durch
        eine Annahme seitens des Vertragspartners wirksam wird.

        Muss / darf man denn die Zusendung des Vertrages ohne Unterschrift und pipapo schon als Angebot werten?

        Solche "Standardverträge" schwirren ja zu Tausenden in der Gegend herum...

        Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

        Tom

        --
        Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.
        1. Hallo Tom,

          Wer ein Angebot verändert und annimmt, nimmt nicht das Angebot an,
          sondern gibt ein neues Angebot ab - welches dann wiederum erst durch
          eine Annahme seitens des Vertragspartners wirksam wird.

          Muss / darf man denn die Zusendung des Vertrages ohne Unterschrift und pipapo schon als Angebot werten?

          Auf jeden Fall ein Angebot ist im allgemeinen  nicht an eine Form gebunden.
          Eine Willenserklärung kommt schon durch übereinstimmendes Verhalten zu Stande!
          Die AGB`s regeln wiederum die Form der Willenserklärung.

          Solche "Standardverträge" schwirren ja zu Tausenden in der Gegend herum...

          Rechtlich gesehen gehst Du mit Deinem Gemüsehändler auch einen Vertrag ein.
          Du gibst Ihm das Geld für Deine von Dir erwählten Blumenkohl.
          Damit akzeptierst Du den angeschrieben Preis.
          Willst du weniger bezahlen sagst Du Ihm das.
          Dann ´sagt er ja oder nein.
          Auch das ist ein Vertrag.
          Warum sollen dann schriftliche Angebote weniger wert sein?

          TomkIRL

          1. Rechtlich gesehen gehst Du mit Deinem Gemüsehändler auch einen Vertrag ein.
            Du gibst Ihm das Geld für Deine von Dir erwählten Blumenkohl.
            Damit akzeptierst Du den angeschrieben Preis.
            Willst du weniger bezahlen sagst Du Ihm das.
            Dann ´sagt er ja oder nein.
            Auch das ist ein Vertrag.
            Warum sollen dann schriftliche Angebote weniger wert sein?

            TomkIRL

            Hi,
            danke fuer die bisherige interessante Diskussion.

            Rechtlich bei dem Supermarkt sieht das so aus:

            Du gibst an der Kasse ein Angebot ab - und die Kassier-Person nimmt das Angebot an, oder sie lehnt es ab.

            Das Zusenden eines Kataloges ist uebrigens KEIN Angebot. Mit der Bestellung gibst Du ein Kaufangebot ab. Und auch dieses kann angenommen - oder eben abgelehnt werden.

            Ein Angebot kann durch Aeusserung eines "Ja" angenommen werden. Ein "Ja, aber" ist wie ein Nein zu werten. Es ist eine Ablehnung - jedoch wird ein neues Angebot abgegeben, das wieder angenommen werden
            kann.

            Asserdem kann das ganze konkludent (durch schluessiges Verhalten) geschehen. So z.B., wenn die Kassier-Person das Geld an sich nimmt und die Ware aushaendigt.

            Und genau das ist mein Problem bei den Provider-Vertraegen.
            Zur Klarstellung: Ich will das mit den 1000 Euro nicht machen! Aber es waere m.E. eben doch moeglich, die zu be*******en. Bei Puretec habe ich auf dem Fprmular jedenfalls keine AGBs oder aehnliches gefunden.

            Oder was machen die Provider, wenn die Vertraege durch einen temporaeren PHP-Fehler falsch ausgedruckt werden?

            Ein Grossteil der Wirtschaft schuetzt sich doch durch geschuetzte Acrobat-Files. Aber wer garantiert denn der Wirtschaft, dass die Leute Acrobat-Files ausdrucken und diese nicht einfach in eine Textverarbeitung hineinkopieren und den Wortlaut dann veraendern?

            Gruss Harald

        2. Hi,

          Muss / darf man denn die Zusendung des Vertrages ohne Unterschrift und pipapo schon als Angebot werten?

          Solche "Standardverträge" schwirren ja zu Tausenden in der Gegend herum...

          Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

          Tom

          IMHO nicht. Du gibst das Angebot ab. Es gehoert zu einer Willenserklaerung - und damit auch zu einem Angebot - Handlungsbewusstsein, Rechtsfolgewille und Erklaerungsbewusstsein. Der Rechtsfolgewille ist bei dem Versenden von Standardvertraegen nicht zu bejahen - der Empfaenger koennte ja z.B. insolvent sein.

          Gruss Harald

    2. Hallo,

      ich sehe das so:

      Wenn die Dir den Vertrag als Kopie eines Standardvertrages ohne Datum und Unterschrift zuschicken, dann handelt es sich um eine Aquisition, also um einen Vorschlag. Wenn Du den Vertrag dann mit Deinen Wünschen als Veränderung und Deiner Unterschrift versehen zurücksendest, dann ist das das Angebot.

      Wenn Die Dir das Ding dann gegengezeichnet zurücksenden, oder die Leistung beginnen, dann ist das sie Annahme des Vertrages. I.d. Regel bekommt man von den Providern heutezurage kein gegengezeichnetes Exemplar mehr zurück. Das ist schlichtweg sittenwidrig. Du kannst das anmahnen, da es Dir nach üblichem Rechtsbrauch (noch) zusteht. Der Vertrag als solcher ist durch Beginn der Leistung zustande gekommen. Das war die Annahme des Vertrages beim Provider. Nun wirst Du aber Beweisnot bekommen,wenn Du den Vertrag in der veränderten Form (Angebot) gesendet hast ud dafür keinen Zeugen hast. Wenn Du nicht glaubhaft machen kannst, welche Seiten denn dazu gehörten, wirst Du mangels masse im Streitfall immer alt aussehen.

      Also
      1.: Jedes Blatt des Vertrages einzeln abzeichen.
      2.: Kopie davon zusammen mit Zeugen anfertigen und dann von denen ebenfalls abzeichnen lassen.
      3.: wenn nicht innerhalb acht Tagen nach Absendung des unterschriebenen Vertrages eine Antwort eintrifft (Angebot+Annahme=Vertrag) dann mahn die Leute an und setze ihnen einen Frist zur Antwort, am besten per Einschreiben. Dann sind sie in Annahmeverzug und können dich nicht später rankriegen, wenn Du nach Ablauf der Frist einen anderen Vertrag abschließt.

      Grüße

      Tom

      --
      Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.