TomIRL: Domainhostingvertraege

Beitrag lesen

Hallo Tom,

Wer ein Angebot verändert und annimmt, nimmt nicht das Angebot an,
sondern gibt ein neues Angebot ab - welches dann wiederum erst durch
eine Annahme seitens des Vertragspartners wirksam wird.

Muss / darf man denn die Zusendung des Vertrages ohne Unterschrift und pipapo schon als Angebot werten?

Auf jeden Fall ein Angebot ist im allgemeinen  nicht an eine Form gebunden.
Eine Willenserklärung kommt schon durch übereinstimmendes Verhalten zu Stande!
Die AGB`s regeln wiederum die Form der Willenserklärung.

Solche "Standardverträge" schwirren ja zu Tausenden in der Gegend herum...

Rechtlich gesehen gehst Du mit Deinem Gemüsehändler auch einen Vertrag ein.
Du gibst Ihm das Geld für Deine von Dir erwählten Blumenkohl.
Damit akzeptierst Du den angeschrieben Preis.
Willst du weniger bezahlen sagst Du Ihm das.
Dann ´sagt er ja oder nein.
Auch das ist ein Vertrag.
Warum sollen dann schriftliche Angebote weniger wert sein?

TomkIRL