Tobias: Impressmuspflicht???

Hallo,
leider habsch beim googelt nich so die richtigen seiten gefunden
Bei welcher Art von Interseiten ist ein Impressum Pflicht, bei welchen nicht???
Gibt es überhaupt so eine Pflicht oder ist das ganz und gar freiwillig??

Danke

Tobias

  1. Hallo Tobias

    Nachdem das Thema öfters mal im forum auftaucht, verweise ich mal auf die Ergebnisse der Selfsuche, die hier im Forum zu sehr vielen Fragen die Antwort gerne liefert: http://selfsuche.teamone.de/cgi-bin/such.pl?suchausdruck=impressum+pflicht&case=on&lang=on&feld=alle&index_5=on&index_6=on&hits=100

    Grüße aus Würzburg
    Julian

    1. Hallo,

      Julian hat ja schon darauf hingewiesen, wo die Informationen zu finden sind. Hier nochmal in Kurzform der §6 des Teledienstgesetzes:

      Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

      1.  den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei    juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,2.  Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare    Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der    elektronischen Post,3.  soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht    wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen    Aufsichtsbehörde,4.  das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder    Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die    entsprechende Registernummer,5.  soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1
      Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über

      eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine

      mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S.

      16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des

      Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur    Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie    89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie    97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31)    geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über    a)  die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,    b)  die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die        Berufsbezeichnung verliehen worden ist,    c)  die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese        zugänglich sind,6.  in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a    des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
      Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

      Daraus ergibt sich ganz deutlich eine "Impressumspflicht" für fast alle Seiten.
      Die §§ zum Fernabsatz, die jetzt im BGB zu finden sind und nicht mehr als gesondertes "Fernabsatzgesetz" ergänzen dies.

      Da kommen dann noch hinzu:

      • AGB, falls vorhanden
      • Rücktritts-recht-Belehrung  <-- "...vor Abschluß des Vertrages..."
      • Rückgaberecht-Belehrung
        ...

      Die beiden Belehrungen müssen laut Gesetz "...vor Abschluß des Vertrages..." stattfinden, also noch nicht unbedingt in einem Shop, der lediglich eine Bestellung (Angebot des Kunden) ENTGEGEN NIMMT aber keine Annahme vollzieht. Wenn Als Antwort kommt:"...Ihre Bestellung wird bearbeitet..." dann kann einen auch keiner abmahnen, wenn die Belehrungen in der Site fehlen. Vorausgesezt natürlich, sie kommen noch VOR dem Vertragsschluss, also i.d.R. vor der Lieferung (Annahme durch Leistung, Lieferung)

      Aber das wolltest Du ja gar nicht wissen *gg*

      Liebe Grüße aus http://www.braunschweig.de

      Tom

      --
      Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.
  2. rehallo,

    leider habsch beim googelt nich so die richtigen seiten gefunden

    da habbsch abber nüsch begriffen, was "googelt" für ne fFürma is

    unn dann, übberhaubd: mußsch jetze "Impressmus" für ne neue art halten, die mir neue ümpressionen vermitteln will?

    Bei welcher Art von Interseiten ist ein Impressum Pflicht, bei welchen nicht???

    Mir ist neu, daß Internetseiten nach "Arten" unterschieden werden können, wie in der Biologie ... Ich verstehe aber, daß wir eine "Rote Liste" der bedrohten Internetseiten brauchen, und eventuell auch ein SELFHTML-Artenschutzabkommen ;-)

    Gibt es überhaupt so eine Pflicht oder ist das ganz und gar freiwillig??

    Impressmus ist bestimmt irgendeine freiwillige Leistungssportart, die bei der Olümpiade in Hamburch ins Programm aufgenommen wird. Natürlich gibbs da eine Pflicht: man muß Weltmeister werden und/oder Olümpiasieger. Wer das nicht wird, muß freiweillig eine andere Art von Internetseite erfinden

    Wenn die Frage allerdings dahin geht, ob man in jedem Projekt eine "Impressum"-Seite einbauen muß, so bin ich überzeugt, daß es dafür keine rechtlich verbindliche Aussage bisher gibt. Das hängt einfach vom "Projekt" ab, das man vewröffentlichen möchte. Bei Firmen, Institutionen, Parteien, Vereinen und ähnlichem empfiehlt es sich durchaus, ein "Impressum" mitzuliefern. Also bei jeder "Site", hinter der nicht eine Privatperson, sondern eine juristische Person steht, innerhalb deren Organisation für bestimmte Aufgabenbereiche bestimmte persönliche Verantwortlichkeiten vertraglich festgelegt sind. Bei "privaten", also persönlichen Homepages ist das rechtlich schwer begründbar, es sei denn, der Seiteninhaber sei eine multiple Persönlichkeit oder eine Ich-AG (siehe "Unwort des Jahres").

    Wir hatten vor wenigen Tagen einen Hinweis auf ein (fiktives?) Urteil irgendeines Oberlandesgerichts dazu, ich finde das nur im Moment nicht im Archiv ...

    Wenn es allerdings um die künstlerisch-ästhetische Aussage gehen sollte, so besteht gewiß keine "Impressionismus"-Pflicht, da das ästhetisch kontraproduktiv wäre

    Grüße aus Berlin

    Christoph S.

    1. Hallo,

      Impressmus ist bestimmt irgendeine freiwillige Leistungssportart, die bei der
      Olümpiade in Hamburch ins Programm aufgenommen wird.

      Das dauert aber noch. Zuerst kommt die Olympiade natürlich nach Rhein-Ruhr.
      *eg*

      Eine richtige Begründung eines Impressumspflicht habe ich auch nirgendwo
      gefunden. Ich habe jetzt etwas auf meine Homepage gepackt, in zehn Minuten
      dahingetippt, rechtlich wahrscheinlich nicht waserdicht, aber es beruhigt
      mein Gewissen. Es schadet ja nicht. :-)

      • Tim
      --
      Ich weiß nie, was für eine Signatur ich nehmen sollte.
      1. Hallo,

        Impresummspflicht ist durchaus nichts, womit man es halten kann, wie man denn so meint. Denn ein Gesetzesverstoß kann richtig teuer werden. Deshalb kann m.E. ein Kunde vom Webdesigner, -programierer mit Recht erwarten, dass er sich auskennt.
        Ein sehr informativer Artikel findetr sich unter: (wurde bereits hier im Forum erwähnt)

        http://heise.de/ct/02/15/182/default.shtml

        Gruß Susanne

        Hallo,

        Impressmus ist bestimmt irgendeine freiwillige Leistungssportart, die bei der
        Olümpiade in Hamburch ins Programm aufgenommen wird.

        Das dauert aber noch. Zuerst kommt die Olympiade natürlich nach Rhein-Ruhr.
        *eg*

        Eine richtige Begründung eines Impressumspflicht habe ich auch nirgendwo
        gefunden. Ich habe jetzt etwas auf meine Homepage gepackt, in zehn Minuten
        dahingetippt, rechtlich wahrscheinlich nicht waserdicht, aber es beruhigt
        mein Gewissen. Es schadet ja nicht. :-)

        • Tim