Moin,
Ich finde den Artikel zwar nicht mehr, ich habe aber mal irgendwo gelesen, dass es nicht "Impressum" heißen darf, da das Wort für redaktionelle Inhalte einer Zeitung belegt sei.
Einzig richtig war dem Artikel zufolge die Bezeichnung "Anbieterkennzeichnung" oder "Anbieter". Weiß jemand mehr?
Ich verwende oft ein Logo mit einem "i in einem Kreis" für Information. Das ist demnach ja eigentlich unzureichend. Glaubt ihr dass man vor Gericht mit dem "i" durchkommen würde, wenn man abgemahnt werden würde?
Ciao
Andreas