Armin G.: Impressum auf Englisch

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Tach auch,

Aber, ich meine mich zu erinnern, daß das nur die Umsetzung einer EU-Richtlinie ist und daß es daher ähnliche Gesetze auch in den anderen EU-Staaten gibt/geben müßte. Liege ich da richtig?

Ich vermute ja. Denn es gibt die e-Commerce Richtlinie:
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=32000L0031&model=guichett

(oder auf Englisch:
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=en&numdoc=32000L0031&model=guichett)

Da steht etwas in der Richtung unter Artikel 5 (ungefaehr auf der Haelfte des Dokuments, sorry, keine Anker vorhanden)

Mal ein bisschen gegoogelt.

Unter anderem fuehrte mich das zum DTI (Department of Trade & Industry), die eine lange Seite zu dem Thema haben:
http://www2.dti.gov.uk/industries/ecommunications/electronic_commerce_directive_0031ec.html

Da steht unter anderem auch dieses:
http://www2.dti.gov.uk/industries/content/chapter_3.html

Das ganze scheint dann in dieses Gesetz umgesetzt worden zu sein:
http://www.legislation.hmso.gov.uk/si/si2002/20022013.htm
Dort siehe unter 6, ungefaehr auf der Haelfte der Seite.

Allerdings scheint das ganze sich nur auf kommerzielle Angebote zu beziehen. Ist ja auch eine e-Commerce Richtlinie ;-)

Interessanterweise scheinen da wohl so einige Laender etwas langsam gewesen zu sein mit der Umsetzung:
http://www.eubusiness.com/cgi-bin/item.cgi?id=69543

Aber mal von der gesetzlichen Seite abgesehen, fuer mich sind da zwei Sachen entscheidend:

Wie man das ganze nun nennt ist vollkommen irrelevant (Impressum, Kontakt, Ueber uns, was auch immer...), das wichtige ist dass der Zweck erfuellt wird. Und dass ist dass ein Kunde oder Benutzer einfach erkennen kann wer hinter einem Angebot steckt.

Ich kann mir innerhalb Europas keinen triftigen Grund vorstellen wieso man eine Kontaktmoeglichkeit und/oder seinen Namen verweigern sollte. Das mag in verschiedenen Diktaturen anders sein, innerhalb Europas sehe ich da eigentlich keine Probleme. Und wenn man seine e-mail Adresse zum Spamschutz nicht angeben moechte halte ich ein Formular fuer vollkommen ausreichend. Das mag vielleicht nicht den Buchstaben des Gesetzes entsprechen, aber es entspricht dem Geist des Gesetzes.

Gruss,
Armin

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