Tach auch,
Ich verwende oft ein Logo mit einem "i in einem Kreis" für Information. Das ist demnach ja eigentlich unzureichend. Glaubt ihr dass man vor Gericht mit dem "i" durchkommen würde, wenn man abgemahnt werden würde?
Mir ist nicht bekannt dass in dem Gesetz irgendwo definiert wird wie man das ganze zu nennen habe (Ich lasse mich da gerne eines anderen belehren).
Davon ausgehend sollte man das nennen koennen wie man will, solange es einfach erkennbar ist und den Zweck erfuellt. Wuerde mich sehr wundern wenn da jemand erfolgreich abmahnen koennte. Aber wahrscheinlich wird mich irgendein wildgewordener Abmahnanwalt eines anderen belehren ;-)
Gruss,
Armin
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Location: Swindon/Wiltshire/England/UK/Europe/Northern Hemisphere/Planet Earth/Solar System/Milky Way Galaxy/Universe
http://www.ministryofpropaganda.co.uk/
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