Impressumspflicht
Bernard
- recht
Hallo,
ich habe eine Frage an einen Online-Recht Spezialisten.
Ich habe mich mal ein wenig über die Impressumspflicht bei google informiert.
Demnach muß jede Seite über ein Impressum verfügen sei sie gewerblich oder privat.
Dieses Impressum muß von jeder Seite "ansurfbar" sein.
Liege ich soweit richtig ???
Was mich wundert ist, das wenn man z.B. auf der Seite www.werbeagentur.de(Ich programmiere nämlich gerade auch einen Web-Auftritt für eine Werbeagentur.) das Ranking der 150 wichtigsten und größten Werbeagenturen von Deutschland durchsurft, schon mal nur bei jedem zwanzigsten Web-Auftritt ein Impressum findet.
Verstoßen die nun gegen das Gesetz :-) oder umgehen die das durch irgendeinen Trick oder interessiert das bloß niemanden?
mfg
Bernard
Hallo.
Viele Seiten packen die Informationspflicht mit auf die Kontaktseite.
Es geht bei der Impressumspflicht ja nur darum, dass jeder erfahren kann, wer hinter der Seite steckt. Ob die nun als "Impressum" oder "Kontakt" erscheint ist imho egal, denn beides sind aussagekräftige Titel unter denen man suchen wird.
Grüße aus Würzburg
Julian
Hi,
<<Es geht bei der Impressumspflicht ja nur darum, dass jeder erfahren kann, wer hinter der Seite steckt.>>
So ganz stimmt das ja nicht. Du bist auch verpflichtet sowas wie Umsatzsteueridenfikationsnummer und das zuständige Amtsgericht und dieses "Verantwortungs Blabla" bezüglich externer Links und der verwendeten Bilder anzugeben.
Im übrigen, um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Ja das Impressum muß von überall zu erreichen sein und es muß auch überall sichtbar sein.
Du bist auch verpflichtet [..] dieses "Verantwortungs Blabla" bezüglich externer Links [..] anzugeben.
Falls Du Dich damit auf den allseits beliebten "Das Landgericht Hamburg und ich distanziere mich"-Zombie beziehst:
Nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein, nein!
a) Niemand ist automatisch verantwortlich für fremde Seiten, "zu denen er nur den Zugang vermittelt". Dies ist gesetzlich festgelegt, entweder im Teledienstegesetz oder im Mediendienstestaatsvertrag (oder in beiden).
b) Das besagte Urteil hat mit den üblichen Linksammlungen herzlich wenig zu tun. Es ging dort um eine Linksammlung, die angelegt wurde, um jemanden zu beleidigen. Dieser Sachverhalt trifft wohl auf die allerwenigsten <a>s zu, die sich im Netz tummeln.
c) In dem besagten Urteil wurde darauf hingewiesen, daß es eben _nicht_ reicht, ein einfaches "die Verantwortung liegt bei den anderen" unter besagte Adressen zu pappen.
d) Es gibt Leute, die behaupten, daß man sich mit einem "ich distanziere mich" erst recht zumindest verdächtig, wenn nicht sogar strafbar macht. Denn wenn bei Linkaufnahme von den Zielseiten nichts bösartiges bekannt war, welchen Grund sollte es geben, sich öffentlich distanzieren zu müssen?
Das Urteil ist unter [http://steinhoefel.de/linkshaftung.htm] zu finden.
Gruß,
soenk.e
Hallo.
So ganz stimmt das ja nicht. Du bist auch verpflichtet sowas wie Umsatzsteueridenfikationsnummer und das zuständige Amtsgericht und dieses "Verantwortungs Blabla" bezüglich externer Links und der verwendeten Bilder anzugeben.
Es stimmt schon. Um zu wissen, wer hinter einer Seite steckt, gehören nunmal etwas mehr Angaben als nur ein Name. Und diese zusätzlichen Angaben auf der Kontaktseite mit anzugeben ist ja nicht verboten, oder?
Und was ans Infos vorhanden sein muss, finden wir in den Gesetzen:
§ 6 TDG (entspr. § 10 Abs. 2 MDStV):
"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikati-on mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der be-hördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung ab-schließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Aner-kennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatz-steuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.
Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernun-terrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preis-klauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt."
Grüße aus Würzburg
Julian
Hi,
<<Es geht bei der Impressumspflicht ja nur darum, dass jeder erfahren kann, wer hinter der Seite steckt.>>
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Oh Schmerz lass nach....
So ganz stimmt das ja nicht. Du bist auch verpflichtet sowas wie Umsatzsteueridenfikationsnummer und das zuständige Amtsgericht und dieses "Verantwortungs Blabla" bezüglich externer Links und der verwendeten Bilder anzugeben.
Auch das ist sachlich nicht richtig, siehe Sönke, bitte verschone die hohen Forumsleser mit deine laienhaften Aussgen....
UstG ist die Massgeblichkeit hinsichtlich der Angabe der UstID geregelt.
Das heist die Nummer mußt Du auch dann nicht angeben, wenn Du ausschliesslich mit privaten Kunden handelst.
Im übrigen, um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Ja das Impressum muß von überall zu erreichen sein und es muß auch überall sichtbar sein.
Woher stammt den diese Weisheit?
Das ist im Europäischen Raum nicht vorgeschrieben, und wenn dann schicke bitte einen Link mit einer Offiziellen Nachprüfbaren Quelle.
TomIRL
P.S.Warum kommt es bei Rechtsfragen immer häufiger zu Aussagen die so nicht stimmen?
Es gibt doch gerade zu dem oben genannten Thema genug NG?
Hallo,
und dieses "Verantwortungs Blabla" bezüglich externer Links und
der verwendeten Bilder anzugeben.
Auch das ist sachlich nicht richtig, siehe Sönke, bitte verschone
die hohen Forumsleser mit deine laienhaften Aussgen....
Wir sind hier ein Laienforum, zumindest was den rechtsbereich angeht. Da können wir auch nur Laienmeinungen abgeben.
Darüberhinaus sehe ich seine Aussage so wie sie da steht (zugegeben schwammig) nicht pauschal als falsch an. Es ist noch nicht einwandfrei so, das man
a) nicht für fremde Inhalte die man verlinkt hat haftet (fände ich auch nicht in Ordnung, hier einen Persilschein zu vergeben) und
b) sollte man schon überlegen, ob man in seinem Disclaimer ein paar Worte darüber verliert. Damit würde man sich übrigens auch in guter Gesellschaft befindet, denn hier auf der gleich verlinkten Seite gibt es "blabla" in Form einer Distanzierung zur Verantwortung bezüglich der verlinkten Inhalte.
http://www.datenschutz-berlin.de/ueber/impress.htm#links
Ich gebe gerne zu, das ich auch vermute, der Ausgangsposter meinte das "Haburger-Langgericht-Gedöns", dies kann man aber im Wortlaut seinem Posting nicht entnehmen. Mit dem was er schreibt hat er erstmal nichts verwerflich falsches geschrieben, nur eben sehr sehr ungenau. Dafür fragt er ja auch. Als Laie.
Chräcker
hoi!
vieleicht ham die ihr impressum unter nem andern namen abgelegt (z.b. "über uns")!
hab ma irgentwann nen artikel über ne seite namens http://www.anbieterkennzeichnungspflicht.de gelesen wo das recht erklärt wird!
so wie ich das deute interessiert es keinen aber is eigentlich pflicht!
gibt son anwalt der sich nur auf speziell diesen fall konzentriet und jeden dummen der noch nix davon gehört hat anzeigt (kann dich bis zu 50000EU kosten schreibt der focus)! is also zu emfehlen nen impressum zu schreiben, kannst den link ja super klein halten!
mfg glowhead
Hi!
Verstoßen die nun gegen das Gesetz :-) oder umgehen die das durch irgendeinen Trick oder interessiert das bloß niemanden?
Ein Impressum muss nicht als solches gekennzeichnet sein (sprich muss nicht Impressum heisen sondern kann beispielsweise auch unter Kontakt firmieren) sondern nur bestimmte Informationen enthalten, je nach Charakter des angebotenen Teledienstes. Das sind mindestens Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. Weiteres zum Beispiel hier: http://www.beckmannundnorda.de/tdgimpressum.html
Gruß Herbalizer
Habe gerade einen link gefunden in dem das ganz gut erklärt wird
http://www.web-dog.de/gesetz.htm