Siechfred: Musik auf Festplatte

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Guten Morgen,

Das spannende daran ist: Wenn man eine legal erworbene CD im Laufwerk hat und auf Festplatte zieht, ist das eine legale Kopie, die vom derzeitigen Urhebergesetz legitimiert wird.

Schon klar, aber wer weiß denn, was Christian vorhat ;-)

Dabei ist es sogar unerheblich, ob man die CD selber gekauft hat. Man kann sie sich auch bei einem Freund geliehen haben. Es kann sogar ein Freund die CD bei einem anderen Freund geliehen haben und an einen weitergegeben haben, um das Auslesen auf Festplatte zu bewerkstelligen. Solange das alles im privaten Rahmen abläuft, also kostenfrei und im Bekanntenkreis, ist daran nichts böses festzustellen.

Afaik sind bis zu 5 kostenlose Kopien für Freunde und Bekannte erlaubt.

Die spannende Frage der Zukunft wird sein: Was ist, wenn das Umgehen eines Kopierschutzes strafbar ist? [...] Und dann wundert sich die Musikindustrie über Umsatzeinbrüche. Ich mich aber nicht.

Generell unter Strafe stellen wird man das Kopieren von CD/DVD sicher nicht. Allerdings liegen die Gründe für die Umsatzeinbrüche der Musikindustrie IMHO nicht vordergründig bei den (Raub)Kopierern. Als andere Gründe seien hier nur der fast schon inflationäre Anstieg der CD-Preise (nicht erst seitdem Brenner erschwinglich sind), die zunehmende Fast-Food-Musik ("Deutschland sucht den Superstar" *würg*) oder die Veröffentlichungspolitik der Plattenlabels (1. Single, 2. Maxisingle, 3. komplettes Album, 4. komplettes Album mit Bonustrack, 5. komplettes Album mit Bonustrack und PC-ROM-Teil, das sind für alles locker über 100 EUR) genannt.

mfg Torsten

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