Chräcker Heller: Quelltext soll beim Aufruf nicht sichtbar sein

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Hallo,

die wenigsten Schrifsteller können nachweisen, das sie die Schreibmaschiene, die Papierherstellung oder das genutzte Alphabet erfunden haben. Manche Maler mischen vielleicht ihre farben noch selber, allerdings auch meist nach Rezepturen, die andere schon entwickelt haben.

Trotzdm haben beide Künstlergruppen Eigentumsrechte auf das erschaffene Werk. Ich persönlich finde dies auch richtig. Streckenweise gehen mir diese Rechte zu weit (Zum Bsp. habe ich mehrere Kunstwerke gekauft, darf sie aber nicht ändern und müste sie unter bestimmten Voraussetzungen sogar wieder leihweise rausrücken) - aber das grundsätzliche Eigentumsrecht an erschaffenen Werken empfinde ich als richtig, auch wenn die Einzelkomponenten, die man nutzte, wiederum von dritten hergestellt wurde. (Kaum ein Schreiner fällt noch selber die Bäume....)

Und wenn man das einfach ignoriert, was tust Du dann?

Überlegen, ob ich die Exekutive und Judikative einsetze um mein von der Legislative abgesicherte Eigentumsrecht zu schützen.

Eine neue Sprache hast Du ja nicht erfunden, nur andere
Kombinationsmöglichkeiten bereits existtenter Logischer
Konstrukte.

Genau daraus besteht alles heute erschaffene. Kein Schrifsteller kann losgelöst seiner eigenen Geschichte schreiben. Abgesehen vom verwendetem Arbeitsmaterial. Alleine die Wörter sind (leider nur noch zum großen Teil) "openSource". Trotzdem geniest er an seiner individuellen Zusammenstellung Rechte.

Wo steckt da also die notwendige Erfindungshöhe für den Schutz?

das ist die schwierige Frage. Reicht das abspeichern von Kundendaten per cookie schon aus? Oder sind nur komplette Webseiten geschützt? Sind die das nach Deinem dafürhalten überhaubt? Darfst Du eine von pictum erstellte Webseite 1 zu 1 kopieren, weil die Jungs und Mädels von pictum doch nur zugängliches Grundmaterial für ihre Arbeit genommen haben und so zusammengeklebt, wie wirklich jeder "Idiot" (diesmal nicht gegen Pictum ;-) es auch könnte?

Chräcker