Chräcker Heller: Quelltext soll beim Aufruf nicht sichtbar sein

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Hallo,

tja, das ist eben dann die Frage der Komplexität des geschaffenen Werkes. Die sicherlich von mir als erstes umgesetzte Idee, im weltweiten Web eine Blanko-E-Card zum selber bestempeln (direkt am Bildschirm) anzubieten, habe ich mir nicht schützen lassen. Deswegen kannst Du so etwas auch auf Deiner Seite anbieten. Aber dann müstest Du den Code dazu auch selber schreiben. Und der würde sicherlich sich arg von meinem (chaotischen) unterscheiden. Glaub mir, übernimmst Du dazu auch nur Teile aus meinem Code, dann würde man das erkennen. (Alleine bei den Rechtschreibfehlern bei den variabel-Namen ;-)) - Und ich kann nachweisen, das mein Code von mir und älter ist als Deiner.

Handelt es sich lediglich um ein kopieren einer cookie-setzenden Zeile unter Austausch des Variabelnnamen, kann, außer Firmen mit verblödeten Rechtsabteilungen, auch eh keiner von einer wirklich eigenständigen Urheberrechtlich geschützten Leistung sprechen.

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Darüberhinaus geht es bei der Frage um recht oder Unrecht nicht um die danach angegliederte Nachweisbarkeit. Wenn man mir ein Unrecht, das ich begehe, nicht nachweisen kann, sagt das noch nichts über das Unrecht an sich aus. (Nur übr mein Geschick vielleicht ;-))

Chräcker