Hello,
Ah so dann erhebt der Supermarkt um die Ecke demnächst auch Urheberrechtsgebühren auf die Preisschildchen die an der Mettwurst kleben?
Da leigst Du mMn dabeben. Alleine die Preisabgabe auf eine vorgefertigte Leistung/Lösung zu machen, ist sicher keine schutzwürdige Leistung. Ein substantiiertes Angebot eines Lieferanten für eine komplexe Leistung, deren Definition erst durch das Angebot stattgefunden hat, an einen dritten wieterzugeben ist aber ein schwerer Verstoß gegen die guten Sitten. Das UWG hat bestimmt dafür einen Passus parat. Die Beweislage ist aber nicht ganz einfach.
Grüße
Tom