Innuendo: Urheberrecht + Angebot

Hallo Leute,

ich darf einen Kunden ein Angebot legen. In diesem Angebot definiere ich meine Leistungen (und auch seine Leistungen) sehr genau. Da hier sehr viel Arbeit drinnen steckt, habe ich die Angst, dass er mein Angebot her nimmt, mit diesem zur Konkurrenz geht, und diese dann das gleiche anbietet.

Ich denke mir mal, dass meine "Gedanken" unters Urheberrecht fallen - es ist aber natürlich schwer zu beweisen, dass die Konkurrenz aufgrund dieses detaillierten Angebotes abgekupfert hat.

Habt ihr für mich Tipps (wie zB einen einschüchternden Satz am Anfang "Urheberrecht, böse wenn abkupfern, ...") wie ich es anstelle, dass alles "fair" abläuft und ich nicht die Arbeit für andere mache?

lg,
Innuendo

  1. Hello,

    Habt ihr für mich Tipps (wie zB einen einschüchternden Satz am Anfang "Urheberrecht, böse wenn abkupfern, ...") wie ich es anstelle, dass alles "fair" abläuft und ich nicht die Arbeit für andere mache?

    Das Risiko, das abgekupert wird, hat man immer. Wenn der Vertrag groß genug ist, dann mach doch erst einen Beratervertrag für die Erstellung des Pflichtenheftes. Das wird dann natürlich bezahlt und damit darf der Kunde auch überall hingehen. Er hat es ja bestellt und bezahlt.

    I.d.R sollte aber bei einer guten Ausarbeitung auch der Hauptvertrag zustande kommen, zumal Du Dir ja eine projektbegleitende Beratung ausbedingen kannst. Für das Pflichtenheft bist Du ja schließlich auch irgendwo verantwortlich.

    Wenn es sich nur um einen 5.000Euro Auftrag handelt, wird da wohl kein Kunde drauf einsteigen.

    Noch ein paar Gedanken zum Schluss: Wer hindert Dich daran, den Spieß umzudrehen? Wer hindert Dich daran unter einer anderen Firma dem Kunden auch Werbung zu schicken? Vielleicht schickt er Dir dann ja eine Kopie deiens Angebotes?

    Grüße

    Tom

    1. Hallo,

      Noch ein paar Gedanken zum Schluss: Wer hindert Dich daran, den Spieß umzudrehen? Wer hindert Dich daran unter einer anderen Firma dem Kunden auch Werbung zu schicken? Vielleicht schickt er Dir dann ja eine Kopie deiens Angebotes?

      Die Idee ist gut - "leider" ist der Mitanbieter ein Bekannter von dem Auftraggeber, wo ich vermute, dass das ein Wald&Wiesen Programmierer ist, wo der Effekt "Ah, der machts mir aber viel billiger" und später der AHA-Effekt "Ui, jetzt weiß ich auch warum das viel billiger war" auftreten könnte.

      lg,
      Innuendo

      1. Hello,

        Die Idee ist gut - "leider" ist der Mitanbieter ein Bekannter von dem Auftraggeber, wo ich vermute, dass das ein Wald&Wiesen Programmierer ist, wo der Effekt "Ah, der machts mir aber viel billiger" und später der AHA-Effekt "Ui, jetzt weiß ich auch warum das viel billiger war" auftreten könnte.

        Na, dann mach Dich nicht kaputt. Biete zu einem vernünftigen Preis (Dein Kampfpreis mal einskommaacht mindestens) und schau zu. Entwickele in der Zeit etwas Ähnliches für die Konkurrenz deines "leider nicht Kunden". Das darfst Du ja. Du hast ja keinen Vertrag mit ihm. Wüprde ich mir aber vorher durch die Ablehnung einer an ihn gestellten Rechnung bestätigen lassen.

        Life is cruel

        Grüße

        Tom

  2. moin innuedo,

    ich darf einen Kunden ein Angebot legen.

    Wie du sehr richtig bemerkst "darfst" du ein Angebot machen, zwingt dich ja keiner zu.

    ...dass er mein Angebot her nimmt, mit diesem zur Konkurrenz geht, und diese dann das gleiche anbietet.

    Dies bleibt ihm und der Konkurrenzfirma unbenommen.

    Ich denke mir mal, dass meine "Gedanken" unters Urheberrecht fallen - es ist aber natürlich schwer zu beweisen, dass die Konkurrenz aufgrund dieses detaillierten Angebotes abgekupfert hat.

    Ah so dann erhebt der Supermarkt um die Ecke demnächst auch Urheberrechtsgebühren auf die Preisschildchen die an der Mettwurst kleben?

    Habt ihr für mich Tipps (wie zB einen einschüchternden Satz am Anfang "Urheberrecht, böse wenn abkupfern, ...") wie ich es anstelle, dass alles "fair" abläuft und ich nicht die Arbeit für andere mache?

    Vergiss es.

    Gruß josef

    1. Hello,

      Ah so dann erhebt der Supermarkt um die Ecke demnächst auch Urheberrechtsgebühren auf die Preisschildchen die an der Mettwurst kleben?

      Da leigst Du mMn dabeben. Alleine die Preisabgabe auf eine vorgefertigte Leistung/Lösung zu machen, ist sicher keine schutzwürdige Leistung. Ein substantiiertes Angebot eines Lieferanten für eine komplexe Leistung, deren Definition erst durch das Angebot stattgefunden hat, an einen dritten wieterzugeben ist aber ein schwerer Verstoß gegen die guten Sitten. Das UWG hat bestimmt dafür einen Passus parat. Die Beweislage ist aber nicht ganz einfach.

      Grüße

      Tom

  3. Moin!

    ich darf einen Kunden ein Angebot legen.

    Äh, wie meinen? Der Satz ist kein verständliches Deutsch für mich. Und da es hier um Feinheiten geht, ist es schon sehr wichtig, welche Aussage du da triffst.

    Also: "Ich darf einem Kunden ein Angebot vorlegen." Wäre das richtig formuliert?

    In diesem Angebot definiere ich meine Leistungen (und auch seine Leistungen) sehr genau.

    Unter einem Angebot - auch mit sehr genau definierten Leistungen - verstehe ich, dass aufgelistet wird, welche Arbeiten auszuführen sind, wieviel Zeit das in etwa braucht und wieviel Geld das kostet.

    So ein Angebot auszuarbeiten beruht in der Regel auf einem Informationsgespräch mit dem Kunden, in dem er erzählt hat, was er genau haben will.

    Da hier sehr viel Arbeit drinnen steckt, habe ich die Angst, dass er mein Angebot her nimmt, mit diesem zur Konkurrenz geht, und diese dann das gleiche anbietet.

    Die Frage ist: Was schreibst du denn so aufwendiges in dein Angebot rein? Wenn ein Hausbesitzer eine neue Heizung haben will, wird der Handwerker ja auch ungefähr kalkulieren müssen, wieviele Meter Rohr, wieviele Abzweigstücke etc. er benötigt - und wie lange seine Arbeitszeit daran dauert.

    Wenn dem Besitzer das Angebot zu teuer ist, kann er weitere Angebote einholen. Das vorliegende Angebot dann als Vergleichsmittel bzw. sogar als Preissenkungsmittel zu verwenden ist für den Besitzer legitim.

    Deshalb ist eben die Frage: Was schreibst du in dein Angebot denn alles wahnsinnig wichtiges rein? Immerhin: Es ist ein _Angebot_! Das dein potentieller Kunde den Preis drücken will, ist klar. Dass er mit deinem Angebot zur Konkurrenz geht und die mit deinem Angebot für den Kunden genau dasselbe anbietet, nur billiger - ist auch möglich. Allerdings: Genausogut kann der Kunde ohne dein Angebot zur Konkurrenz gehen, der auch erzählen, was er dir erzählt hat, und dann ein anderes Angebot erhalten.

    Ich denke mir mal, dass meine "Gedanken" unters Urheberrecht fallen - es ist aber natürlich schwer zu beweisen, dass die Konkurrenz aufgrund dieses detaillierten Angebotes abgekupfert hat.

    Du machst dir da zuviele Gedanken. Entweder schreibst du aktuell gerade Dinge ins Angebot, die dort nicht hineingehören - eben genau deswegen, weil der Kunde dafür nichts bezahlen muß, oder du hast irgendwie eine falsche Vorstellung von einem Angebot.

    Ein Angebot ist in meinen Augen nur die schriftliche Fixierung einer Daumenpeilungs-Schätzung für den Aufwand, basierend auf der Schilderung des Kundenwunsches. Mit ein wenig Erfahrung und genügend gleichartig geschriebenen Angeboten der Vergangenheit ist sowas relativ schnell erstellt und tritt typischerweise auch recht gut den tatsächlichen Aufwand. Zumindest wenn man noch gewisse Sicherheitsfaktoren einrechnet.

    Wenn du aber in dem Angebot schon die gesamte zu liefernde Leistung konzipierst und aufschreibst, dann leistest du in der Tat schon Arbeit, für die du noch keinen Auftrag hast - und die dann eben nicht zwingend bezahlt werden kann.

    Habt ihr für mich Tipps (wie zB einen einschüchternden Satz am Anfang "Urheberrecht, böse wenn abkupfern, ...") wie ich es anstelle, dass alles "fair" abläuft und ich nicht die Arbeit für andere mache?

    Wenn du deinen Kunden einschüchtern mußt, damit er sich so verhält, wie du möchtest, dann ist entweder der Kunde nicht der richtige für dich, oder du bist nicht der richtige Dienstleister für den Kunden. Ihr paßt dann einfach nicht zusammen.

    - Sven Rautenberg

    --
    "Beim Stuff für's Web gibts kein Material, was sonst das Zeugs ist, aus dem die Sachen sind."
    (fastix®, 13. Oktober 2003, 02:26 Uhr -> </archiv/2003/10/60137/#m338340>)
  4. Hallo.

    ich darf einen Kunden ein Angebot legen.

    Tarot? ;-)

    In diesem Angebot definiere ich meine Leistungen (und auch seine Leistungen) sehr genau. Da hier sehr viel Arbeit drinnen steckt, habe ich die Angst, dass er mein Angebot her nimmt, mit diesem zur Konkurrenz geht, und diese dann das gleiche anbietet.

    Ich denke mir mal, dass meine "Gedanken" unters Urheberrecht fallen - es ist aber natürlich schwer zu beweisen, dass die Konkurrenz aufgrund dieses detaillierten Angebotes abgekupfert hat.

    Gedanken fallen niemals unter das Urheberrecht, den "die Gedanken sind frei". Die Manifestation von Gedanken im Sinne einer _kreativen_Schöpfung_ ist hingegen schutzfähig. Auf den üblichen Schriftverkehr, zu dem auch dein Angebot gehört, trifft dies sicher nicht zu.

    Habt ihr für mich Tipps (wie zB einen einschüchternden Satz am Anfang "Urheberrecht, böse wenn abkupfern, ...") wie ich es anstelle, dass alles "fair" abläuft und ich nicht die Arbeit für andere mache?

    Meinetwegen kannst du die folgende Passage deinen Zwecken anpassen:
    "
    Alle Bestandteile dieses Schriftstückes und der beigefügten Anlagen sind vertraulich zu behandeln. Insbesondere die Einsicht Dritter zum Zweck der Erstellung eines leistungsgleichen oder leistungsähnlichen Angebotes ist untersagt. Im Falle des Zuwiderhandelns verliert dieses Angebot seine bindende Wirkung. Die Möglichkeit zum Einleiten rechtlicher Schritte wird hiervon nicht berührt. Ein vollständiger oder teilweiser Verlust dieses Schriftstückes oder der Anlagen ist dem Autoren anzuzeigen.
    "
    MfG, at