Hans35: (Übrigens) Patent

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Hi,

Claim:

Alle gerahmten oder ungerahmten Ansichtseinheiten oder Bereiche zur Darstellung ein-, zwei-, drei- oder mehrdimenionaler Informationen, welche den gesamten oder nur ein Teil der auf dem Monitor darstellbaren Fläche einnehmen und durch Aktionen mit dem Zeigegerät des Computers: geöffnet, geschlossen, (auch teilweise oder ganz aus der darstellbaren Fläche) verschoben sowie in den äußeren Abmessungen geändert werden können.

Ferner: Darstellung derselben mit einem oder mehreren besonderen Bereichen, die dem Benutzer Informationen liefern oder oben genannte Interaktionen ermöglichen.

Ferner: Darstellung von Informationen in Textform, wenn der Benutzer das Anzeige- und Interaktionsgerät seines Computers über die Bereiche zur Auslösung oben genannter Interaktionen führt.

Du wirst es nicht glauben, aber mit solchen tollen Patentansprüchen muss man sich in den Patentämtern wirklich fast täglich herumschlagen. Und ggf. gerichtsfest begründen, warum es Mist ist. Jeder andere, der es mit Spinnern zu tun hat, braucht nur zu zeigen, wo der Zimmermann ein Loch gelassen hat. - Besonders interessant wird es auch, wenn das dann von Hausfrauen (oder sonstigen Übersetzern ohne technische Kenntnisse) von Japanisch in Englisch und dann nochmal von Englisch in Deutsch übersetzt worden ist. Scheiß Job.*)

Gruß
Hans35

*) Na ja, zum Glück nicht immer ;-)  Im Deutschen Patent- und Markenamt werden übrigends z.Zt. noch Patentprüfer eingestellt. Voraussetzung: Abgeschlossenes Hochschulstudium eines technischen Fachs und 5 Jahre Berufserfahrung.