hi,
Also, ich verstehe Dich richtig: wenn ich den Film gestern im TV gesehen habe und mir davon eine Videoaufnahme gemacht habe, ist das i.O. (privater Gebrauch, ...). Entscheide ich mich aber heute, das Angebot des Senders (die Videothek bietet mir normalerweise nicht an, die Kassetten ohne Bezahlung mitzunehmen) zum Download anzunehmen, ist eine Speicherung illegal?
_muss_ nicht, _kann_ aber.
wenn der sender den stream extra derart anbietet, dass er nicht ohne weiteres abspeicherbar ist, dann wird da wohl absicht hinter stecken. AFAIK bedürfte es nur eines zusätzlichen parameters, um einen stream für den real player als abspeicherbar zu kennzeichnen - wenn dieser nicht gesetzt wird, würde ich auch davon ausgehen, dass dies nicht gewünscht ist.
Bin kein Jurist, aber das hoert sich nicht sehr logisch an, oder?
ich bin natürlich auch keiner - aber das juristerei nicht unbedingt was mit logik zu tun haben muss, muss ich ja wohl nicht mehr explizit erwähnen, oder ...?
immerhin solltest du auch berücksichtigen, dass du durch das abspeichern eines streams daten zur verfügung hättest, die sich ohne weitere verluste beliebig oft kopieren lassen würden - ohne weiteren verlust (mal ohne die tatsache zu betrachten, das videostrames bei den derzeit verfügbaren bandbreiten qualitativ eh nicht so der genuss sind). bei der videokassette nciht der fall.
und gegen die verbreitung digitaler videorekorder, die die empfangene fernsehsendung direkt digital aufzeichenen, versuchen fernseh- und filmindustrie ja IIRC auch gerichtlich vorzugehen ...
gruss,
wahsaga