Hallo,
Da es gestern auch im TV war kann es ja nicht so verboten sein das downzuloaden, oder?
das ist keine zulässige schlussfolgerung.
gestern im TV wurde diese sendung allen leuten frei zum anschauen angeboten, die einen fernseher haben (und dafür GEZ-gebühren zahlen).
heute wird die sendung allen leuten auf einer webseite als stream zum anschauen angeboten, die dafür den real player benutzen, und zwar so, wie der es vorsieht.
Also, ich verstehe Dich richtig: wenn ich den Film gestern im TV gesehen habe und mir davon eine Videoaufnahme gemacht habe, ist das i.O. (privater Gebrauch, ...). Entscheide ich mich aber heute, das Angebot des Senders (die Videothek bietet mir normalerweise nicht an, die Kassetten ohne Bezahlung mitzunehmen) zum Download anzunehmen, ist eine Speicherung illegal?
Bin kein Jurist, aber das hoert sich nicht sehr logisch an, oder?
Gruss
Thomas