Antje Hofmann: Verstoß gegen das E-Commerce Gesetz (Österreich)

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Hallo

Es wird keine zivilrechtliche Klage erhoben, auch wird von einer Anzeige bei zuständigen Verwaltungsbehörde abgesehen, wenn ich die Angelegenheit durch die Zahlung eines gewissen Betrages selbst in Ordnung bringe.

Also dieser Satz wirkt auf mich mit seiner
Grundaussage: "Entweder du zahlst oder ich zeige dich an." wie eine Erpressung

Nimm dir einen Anwalt.

Viele Grüße

Antje