at: Verstoß gegen das E-Commerce Gesetz (Österreich)

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Hallo.

Ist nicht das Versprechen, eine Straftat gegen Zahlung nicht anzuzeigen, selbst eine Straftat? Aktive Strafvreitelung, Beihilfe zur Straftat?

Dies ist wohl nur dann der Fall, wenn eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches vorläge. Da es sich hier aber wohl um zivilrechtliche Fragen handelt, werden die genannten Straftatbestände wahrscheinlich nicht erfüllt.
MfG, at