Tom: Verstoß gegen das E-Commerce Gesetz (Österreich)

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Hallo,

In diesem Brief wird aufgezeigt, dass die Internetseiten meiner Firma gegen das österreichische E-Commerce Gesetz verstoßen (dieser Vorwurf ist richtig).

Meine Frage:
Wie soll man sich im geschilderten Fall verhalten?
Gibt es weitere Betroffene, die einen solchen Brief erhalten haben?

In Deutschland sollte man dann lieber in den sauren Apfel beißen und bezahlen. Allerdings könnte es sich ggf. noch lohnen, nicht die mitgesandte Unterwerfungserklärung zu benutzen, sondern seinen (damit firmen) Anwalt eine aufsetzen zu lassen.

Allerdings sollte man vorher nochmals genau prüfen, ob der Verstoß gegen das e-commerce-Gesetz wirklich vorhanden war, oder nicht evtl. nur ein technischer Fehler oder ein Bedienungsfehler dazu geführt haben, dass irgendwelche bemängelten Angaben nicht erreichbar waren.

Grüße

Tom