Hallo,
In Deutschland sollte man dann lieber in den sauren Apfel beißen und bezahlen.
Diese Aussage ist sehr bedenklich. Gerade wenn die Abmahnung nicht von einer Firma kommt, sondern von einem Verein, sollte man zu einem Anwalt gehen. Zumindest in Deutschland muessen solche Vereine naemlich selbst ueber das notwendige Fachwissen verfuegen und duerfen daher keinen externen Anwalt hinzuziehen (bzw. sie koennen dem Abgemahnten die Kosten dafuer nicht in Rechnung stellen).
"Wettbewerbsvereine können nur einen Aufwendungsersatzanspruch (Abmahngebühr oder Abmahnpauschale) geltend machen, der bis zu ca. 190,-- Euro (inkl. MWSt) betragen kann."
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbewerbsrecht/abmahnungsverfahren/index.html
Gruss
Thomas