N'Abend,
aber man gibt doch die hoffnung nicht auf, dass jemand Urteile oder gute links zum Thema kennt und da mal was postet.
genau darum geht's ja. Was nutzt es Dir, wenn Dir jetzt jemand ein Urteil postet, wo gesagt wird, dass man so banale Codes grundsätzlich als gemeinfrei sehen kann, da sie die erforderliche Schöpfungshöhe für den Werkcharakter sowieso nicht erreichen. Und Dir aber nicht sagt, dass es ein anderes Urteil gibt, was deren Verwendung dennoch als wettbewerbswidrig und damit unterlassensfähig einstuft. ;) Das meine ich. Und gegen Meinungsaustausch habe ich nichts, deswegen auch der Hinweis, es ginge nicht konkret um Dich. Weil darüber zu diskutieren sehr interessant sein kann. :) Nur eben das konkrete Problem kann so nicht gelöst werden.
Gruss, Thoralf
Sic Luceat Lux!