Hallo,
Man kann durchaus argumentieren, dass das Forum gewerblich tätig ist. Schließlich dient es ja einzig und allein der Förderung der Geschäftsinteressen eines gewissen Herrn Stefan M. aus M., der so ein seltsames Buch über HTML geschrieben hat.
Mit anderen Worten: Die Argumentation auf die Nicht-Gewerblichkeit aufzubauen wäre mir zu wackelig.
Was eine gewerbliche Nutzung der Erfindung ist und was nicht, dazu dürfte es eine gefestigte Rechtsprechung geben. Da erhälst du sicher bei einem Patentanwalt zuverlässige Auskunft. Dafür wirst du ihm bestimmt rechtliche Einzelheiten über das Forum erläutern müssen.
Solange ich nicht weiß, was da wirklich patentiert wird, kann ich nicht abschätzen, ob ich dasselbe mache.
Dieses Problem tritt häufiger auf. Eigentlich ist es Aufgabe des Patentamts (und natürlich des Patentanwalts vom Patentanmelder), dafür zu sorgen, dass nur Patente mit klaren Patentansprüchen erteilt werden. Genau wie der Gestzgeber dafür sorgen muss, dass es nur klare Gesetze gibt. (Ein Patent ist ja ein kleines Gesetz.) Schon ein kurzer Blick auf die Rentengesetzgebung zeigt, dass das gar nicht so einfach ist. Unklarheiten gehen jedenfalls zu Lasten des Patentinhabers. Trotzdem muss man natürlich genau überlegen, was aus dem Text des Patentanspruchs 1 herausgelesen werden kann, denn das ist der eigentliche "Gesetztestext", der Rest der Patentschrift dient nur der Erläuterung.
Falls ja: Verlange vom Patentinhaber ein kostenloses Mitbenutzungsrecht. Als Gegenleistnug verzichtest du auf eine Nichtigkeitsklage.
Mit anderen Worten: Ich mache mit dem Patentinhaber gemeinsame Sache, damit andere dann schön Lizenzen zahlen können. Das finde ich nicht nett.
Nein, das ist nur die bequemste Lösung für dich. Nichtigklagen kann jeder, der beweisen kann, dass die Erfindung nich neu war. Wenn dem wirklich so ist, wird ein intelligenter Patentinhaber aufgeben und gegenüber dem Patentamt auf das Patent verzichten, dann es endgültig gegenüber jedermann unwirksam, und er riskiert nicht mehr, in einen teuren Nichtigkeitsprozess verwickelt zu werden, den er bezahlen muss, wenn er verliert.
Es geht weniger um die neuen Anmeldungen, sondern vielmehr um die möglichen Konsequenzen, sollten bereits erfolgte Anmeldungen aus USA plötzlich auch hier gültig sein - bzw. alles von dort auch hier angemeldet werden. Diese Flut von Anmeldungen wird kaum jemand wirklich überblicken können.
Ein Patent ist ein Recht, und Rechte werden in staatlicher Hoheit in jedem Land gesondert gesetzt, egal, ob es um ein Strafgestz geht, (USA: auf Mord die Todestrafe) oder ob ein Patent erteilt wird.
In Deutschland gelten nur Patente, die das Deutsche Patent- und Markenamt erteilt hat und zusätzlich - auf Grund von internationalen Verträgen - Patente, die das Europäische Patentamt erteilt hat. Letztere aber nur, wenn der Patentinhaber Deutschland "benannt" hat und dafür die entsprechenden Gebühren bezahlt (steht auf der Patentschrift drauf). US-Patente können nur dann auch in Deutschland "gültig werden", wenn sie hier angemedet sind. Das geht nur innerhalb eines Jahres ab dem "Prioritätstag", das ist der Tag, an dem die dieselbe Erfindung erstmals in irgendeinem Land angemeldet wurde, das dem "Pariser Abkommen" beigetreten ist (das sind praktische alle Staaten der Erde, ich kenne keine Ausnahme). Wird die Jahresfrist versäumt, so kann kein Patent mehr erteilt werden, weil die Erfindung gerade _wegen_ der ausländischen Anmeldung nicht mehr neu ist. (Dass es sich um denselben Anmelder handelt spielt keine Rolle!) - 18 Monate nach dem Prioritätstag, (d.h. meist 6 Monate nach der Anmeldung in Deutschland) wird vom Deutschen bzw. Europäischen Patentamt eine "Offenlegungsschrift" herausgegeben, damit jeder Betroffene sich informieren kann, was angemeldet wurde. Man kann die Offenlegungsschriften (insgesamt derzeit jährlich ca. 50000 deutsche und noch ein paar mehr europäische) - sehr fein gegliedert nach technischen Sachgebieten abonieren. Sie sind auch im Internet recherchierbar. - Es ist aber bei Herausgabe der Offenlegungsschrift noch offen, ob es wirklich ein Patent gibt, nur etwa 30% schaffen das. Auch kann sich die genaue Formulierung des entscheidenden Patentanspruchs 1 noch ändern. - Wenn es keine solche deutsche oder europäische Offenlegungsschrift gibt, wird es aber mit Sicherheit kein Patent geben, das in Deutschland wirksam ist.
Der ursprüngliche Sinn eines Patentes, dass man tolle Ideen _publiziert_, damit diese gegen Zahlung von Lizenzgebühren von anderen genutzt werden kann, ist längst schon nicht mehr vorhanden. Patente sind mittlerweile zur Munition in Patentrechtsstreitigkeiten verkommen.
Es ist sehr schwer, das wirklich zu überblicken, denn Lizenzverträge, die funktionieren, werden ja i.a. nicht bekannt. Man kann ja auch nicht sagen, weil so wenig Mörder vor Gericht kommen, wäre das Verbieten von Mord nicht sinnvoll...
(...denn man sieht nur die im Lichte,... B. Brecht)
Je mehr Patente man besitzt, desto gelassener kann man in einen Rechtsstreit eintreten.
Um jedes Patent wird i.a. extra verhandelt, an zu vielen Patenten kann man auch Pleite gehen, wenn sie alle nichts taugen.
Vielleicht ist es (für uns!) am besten, wenn die USA es erst mal ausprobieren, so dass man sieht, was wirklich passiert. Vielleicht geraten wir dadurch aber auch ins Hintertreffen...
Die USA probiert es bereits aus - mit mäßigem Erfolg, wie ich finde. Wobei "Erfolg" natürlich stark vom Standpunkt des Betrachters abhängt.
Europa gerät dadurch aber wohl kaum ins Hintertreffen. Sonst wären wir es schon längst.
Das sehe ich auch so.
Gruß
Hans35