code2i: Lang genutzte Softwareverfahren jetzt geschützt ???

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Hallo,

Das Erteilen eines Patents und dessen Wirksamkeit sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Die Aussage stimmt im Markenrecht aber nicht im Patentrecht!
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist es rum!

Sollten sich die beiden von mir dazu befragten Patentanwälte, beides Diplom-Ingenieure, einer auch Jurist, die für so unbedeutende Unternehmen wie Thyssen-Krupp gearbeitet haben, sich tatsächlich geirrt haben? Nö, das glaube ich jetzt einfach mal nicht.
MfG, at

Ich habe bei einigen Quellen geforscht und es ist wirklich so wie von at beschrieben.

Es soll nach meinen derzeitigen Informationen, regelrechte "Patentleichen" geben, welche zwar registriert sind ... allerdings keine "Wirksamkeit" haben.

Hier werden somit auch keine Anstrengungen unternommen gegen diese Patente zu klagen, da hierdurch nur zusätzliche Aufwändungen erbracht werden müssen. Eine Risiko besteht durch diese Patente ja eh nicht mehr.

Gruesse

code2i