code2i: Lang genutzte Softwareverfahren jetzt geschützt ???

Hallo,

aufgrund eines sehr ausfüllenden Jobs nun auch mal wieder ein Beitrag meiner Seite hier im Forum.

Thema Recht , Softwarepatente, logik und ..........

Ich erachte es als sehr erschreckend mit welcher dynamik Patente im Softwarebereich erteilt werden. Ich kann leider nicht im geringsten nachvollziehen, welches Grundkonzept innerhalb dieser "Erfindungen" eine "Neuerung" sind. All diese, in den beschriebenen Patenten , Erfindungen und einhergehenden Umgebungsbeschreibungen sind mir direkt oder in abgewandelter Form schon bekannt. Einen Gebrauchsschutz kann ich hier auch nicht nachvollziehen.

Mein Grundverständniss über Patente basierte immernoch auf dem Wissen das selbst Projekte und Ideen, welche nicht patentiert sind, aber aufgrund der offiziellen "Bekanntgabe" oder Verbreitung schon einen gewissen Schutz haben, nicht mehr patentiert werden können ?????

Das wäre ja auch als logisch zu empfinden, da ich kaum glaube das man sich heute noch einen "Eimer" patentieren lassen kann. Nach den aktuellen Patentschriften zu Urteilen, geht das aber wohl doch irgendwie !?

Einer unserer Streitpunkte sind hierbei die eingetragenen Patente der Nutzwerk GmbH !

  • DE10045279    Vorrichtung und Verfahren zur Bereitstellung von benutzerspezifischen Informationen in Datennetzen

Aktuelle dynamische Webinhalte, welche von Providern angeboten werden und dazu auf eigenen oder angemieteten Content zurückgreifen (meist Inhalte aus Datenbanken) bieten schon seit Beginn der

dynamsichen Inhalte (Content) die unter Zuhilfenahme von Technologien wie Login Informationen oder Cookies (Benutzerprofilen) benutzerspezifisch sind.
Ebenfalls sind mir sehr viele Systeme bekannt, welche Nutzerdaten im vollen Umfang filtern um aus diesen Informationen ein Profil zu bilden und den User so mit benutzerspezifischer Werbung zu versorgen.

Ich will hier nicht jeden einzelnen Punkt schriftlich wiederlegen ,da das sehr viel Zeit kostet.  Es gilt nur aufzuzeigen das Verfahren dieser Art schon erheblich lange existieren und schon vor diesem Patent extrem weit verbreitet waren!

  • DE10048113    Vorrichtungen und Verfahren zum individuellen Filtern von über ein Netzwerk übertragener Informationen

Dieses Patent erweckte bei uns den schwerwiegensten Streitpunkt !  Content Filter ????  Mir sind mehrere Open Source Projekte bekannt welche schon seit 1996 oder früher genau diesen beschriebenen

Funktionsumfang bieten und auch mehrfach und heute noch im Einsatz sind.

Uns sind noch wesentlich mehr Patente bekannt welche vergleichbare Streitpunkte bieten.  Patente dieser Art halte ich persönlich für absolut gefährlich !!! Diese Patente müsste man noch genau prüfen, jedoch

vermute ich hierbei ein gewaltiges Potential , das Internet und die Softwareentwicklung einen großen Schritt "zurückzuklagen", wenn man diese Art als Streitpunkt ansieht und die Haltung dieses Patentes vertritt.

(Patent Nummern oben auch auf http://de.espacenet.com/ nachzuvollziehen)

Gruesse

code2i

Objekte der Verwunderung ........................hierzu die damaligen Anmeldungen !

DE 19958638 C2 (auch Anmeldung EP 1109370 A2) Vorrichtung und Verfahren zum individuellen Filtern von über ein Netzwerk übertragener Informationen
Anmeldedatum 04.12.1999, Veröffentlichungsdatum 23.05.2002 Prioritätsdaten -

Vorrichtung und Verfahren zum individuellen Filtern von über ein Netzwerk übertragener Informationen in Form von Anfragen und Antworten, die an ein Nutzergerät gerichtet sind, mit Nutzerprofilen, wobei in einem ersten Schritt eine Netzwerkadresse des Nutzergeräts dem Nutzerprofil anhand der zumindest einmalig übertragenen Nutzeridentifikationsdaten zugeordnet wird und in einem weiteren Schritt die vom Nutzergerät angeforderten und gesendeten Informationen anhand der im Nutzerprofil gespeicherten Kriterien gefiltert werden. Die Kriterien werden durch Regeln bestimmt, die Mengen von Anfragen und Antworten definieren, die nicht weitergeleitet werden, wobei diese Menge durch bekannte Mengenoperationen verknüpft werden können. Die Regeln werden durch in den Informationen enthaltene Wörter, durch Domain-Namen, durch
die Verweilzeit im Internet und/oder durch die Größe oder die Art der Informationen bestimmt.

DE 10048113 C2 (auch Anmeldung EP 1109370 A2) VORRICHTUNGEN UND VERFAHREN ZUM INDIVIDUELLEN FILTERN VON UEBER EIN NETZWERK UEBERTRAGENER INFORMATIONEN
Anmeldedatum 28.09.2000, Veröffentlichungsdatum 01.08.2002 Prioritätsdaten DE 19958638 04.12.1999

Vorrichtung und Verfahren zum individuellen Filtern von über ein Netzwerk übertragener Informationen in Form von Anfragen und Antworten, die an ein Nutzergerät gerichtet sind, mit Nutzerprofilen, wobei in einem ersten Schritt eine Netzwerkadresse des Nutzergeräts dem Nutzerprofil anhand der zumindest einmaligen übertragenen Nutzeridentifikationsdaten zugeordnet wird und in einem weiteren Schritt die vom Nutzergerät angeforderten und gesendeten Informationen anhand der im Nutzerprofil gespeicherten Kriterien gefiltert werden. Die Kriterien werden durch Regeln bestimmt, die Mengen von Anfragen und Antworten definieren, die nicht weitergeleitet werden, wobei diese Menge durch bekannte Mengenoperatoren verknüpft werden können. Die Regeln werden durch in den Informationen enthaltene Wörter, durch Domain-Namen, durch die Verweilzeit im Internet und/oder durch die Größe oder die Art der Informationen bestimmt.

DE 10045279 A1
VORRICHTUNG UND VERFAHREN ZUR BEREITSTELLUNG VON BENUTZERSPEZIFISCHEN INFORMATIONEN IN DATENNETZEN Anmeldedatum 13.09.2000, Veröffentlichungsdatum 28.03.2002

Prioritätsdaten -

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Zusammenstellung von individualisierten Informationen (17) in einem Datennetz (26), mit einem ersten Anfragecontroller (29), der Anfragen für Zusatzinformationen empfängt, wobei diese Anfragen Benutzeridentifikationsdaten (30) umfassen, mit einem zweiten Anfragecontroller (29), der in Abhängigkeit von den Benutzeridentifikationsdaten (30) von einer Vorrichtung zur Benutzerprofildatenspeicherung (10) Benutzerprofildaten (12) anfordert, wobei die Benutzerprofildaten (12) das dynamische Benutzerverhalten in einem Datennetz wiederspiegeln, indem vorzugsweise die Adressen der Informationen (17) im Datennetz (26), der Inhalt der Information (17) im Datennetz, die interaktiven Eingaben des Benutzers, das Datum, die Zeit, die Verweildauer, die örtliche Region und/oder der Typ der Informationen (17), die aus dem Datennetz geladen und/oder in das Datennetz gesandt werden, kontinuierlich gespeichert werden, mit einem Zusatzinformationenzugriffscontroller (28), der Zugriff auf einen
Speicherbereich (14) hat, in dem eine Menge von Zusatzinformationen (18) abgelegt sind, die entsprechend den Benutzerprofildaten (12) klassifizierbar, auswählbar und mit den anderen Informationen (17)
verbindbar sind, mit einer Bearbeitungseinheit (31), die anhand der Benutzerprofildaten (12) Zusatzinformationen (18) aus dem Speicherbereich (14) auswählt, wobei die Zusatzinformationen den Kriterien, die in den Benutzerprofildaten (12) ...

bla

  1. Hallo.
    Das Erteilen eines Patents und dessen Wirksamkeit sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
    Allerdings stimme ich dir darin zu, dass das Verhalten des Patentamts mindestens ärgerlich, eigentlich aber skandalös ist.
    MfG, at

    1. Hallo.
      Das Erteilen eines Patents und dessen Wirksamkeit sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

      Die Aussage stimmt im Markenrecht aber nicht im Patentrecht!
      Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist es rum!

      Allerdings stimme ich dir darin zu, dass das Verhalten des Patentamts mindestens ärgerlich, eigentlich aber skandalös ist.

      Ich denke das Problem liegt da ganz woanders:

      Bei der Prüfung einer beim DPMA angemeldeten Erfindung auf ihre Patentierbarkeit hin führt der zuständige Prüfer nach einer eingehenden Analyse des Sachverhalts eine Recherche zum Stand der Technik durch (vgl. auch DPMA-Recherchen). Dazu stehen im DPMA über 35 Mio. internationale Patentdokumente sowie eine Bibliothek mit über 1,1 Mio. Büchern zur Verfügung.

      Das Prüfverfahren dauert 18 Monate!
      D.h. zum Zeitpunkt der der Beantragung, wie war der Stand der Dinge da?
      Hat Google sich die Suchalgorythmen schützen lassen?
      Nein?
      Ja dann kann es ja jemand anders tun!
      Yaoo! Mit den Filtern ist ähnlich!
      U.s.w.
      Fakt ist:
      Das DPMA ist mit den Aufgaben überfordert!
      und die Mitarbeiter sind in solchen speziellen Bereichen überfordert!

      TomIRL

      1. Hallo.

        Das Erteilen eines Patents und dessen Wirksamkeit sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

        Die Aussage stimmt im Markenrecht aber nicht im Patentrecht!
        Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist es rum!

        Sollten sich die beiden von mir dazu befragten Patentanwälte, beides Diplom-Ingenieure, einer auch Jurist, die für so unbedeutende Unternehmen wie Thyssen-Krupp gearbeitet haben, sich tatsächlich geirrt haben? Nö, das glaube ich jetzt einfach mal nicht.
        MfG, at

        1. Hallo,

          Das Erteilen eines Patents und dessen Wirksamkeit sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

          Die Aussage stimmt im Markenrecht aber nicht im Patentrecht!
          Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist es rum!

          Sollten sich die beiden von mir dazu befragten Patentanwälte, beides Diplom-Ingenieure, einer auch Jurist, die für so unbedeutende Unternehmen wie Thyssen-Krupp gearbeitet haben, sich tatsächlich geirrt haben? Nö, das glaube ich jetzt einfach mal nicht.
          MfG, at

          Ich habe bei einigen Quellen geforscht und es ist wirklich so wie von at beschrieben.

          Es soll nach meinen derzeitigen Informationen, regelrechte "Patentleichen" geben, welche zwar registriert sind ... allerdings keine "Wirksamkeit" haben.

          Hier werden somit auch keine Anstrengungen unternommen gegen diese Patente zu klagen, da hierdurch nur zusätzliche Aufwändungen erbracht werden müssen. Eine Risiko besteht durch diese Patente ja eh nicht mehr.

          Gruesse

          code2i

          1. Hallo,

            Das Erteilen eines Patents und dessen Wirksamkeit sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
            Die Aussage stimmt im Markenrecht aber nicht im Patentrecht!
            Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist es rum!
            Sollten sich die beiden von mir dazu befragten Patentanwälte, beides Diplom-Ingenieure, einer auch Jurist, die für so unbedeutende Unternehmen wie Thyssen-Krupp gearbeitet haben, sich tatsächlich geirrt haben? Nö, das glaube ich jetzt einfach mal nicht.
            MfG, at
            Ich habe bei einigen Quellen geforscht und es ist wirklich so wie von at beschrieben.
            Es soll nach meinen derzeitigen Informationen, regelrechte "Patentleichen" geben, welche zwar registriert sind ... allerdings keine "Wirksamkeit" haben.

            Ich weiß wirklich nicht, was du mit "Patentleichen" meinst. Jedes Patent schützt die im Patentanspruch 1 der Patentschrift beschriebene Ertfindung. Vom Tage des Erscheinen der Patentschrift an bis das Patent ausläuft, d.h. bis die 20 Jahre (ab Anmeldetag) vorbei sind, oder bis der Patentinhaber seine Jahresgebühren nicht mehr zahlt, oder bis das Patent (per Einspruch oder Klage) für nichtig erklärt wird.

            "Schutz" bedeutet: Niemand darf ohne Erlaunbnis des Patentinhabers die Erfindung gewerblich benutzen. Es ist üblich, sich diese Erlaubnis zu "erkaufen". Der Preis (das ist die Lizenzgebühr) ist branchenabhängig unterschiedlich, so etwa 2% bis 3% des Warenwerts. Das wird nur bei hohen Stückzahlen teuer, aber da hat man ja auch entsprechend Umsatz. Braucht man für eine Ware mehrere Lizenzen, so wird die Lizenz i.a. für das einzelne Patent niedriger ausfallen, weil sonst der Warenpreis nicht mehr konkurrenzfähig ist - das ist halt Verhandlungssache. Oft spart man durch Benutzung lizensierter Verfahren eine ganze Menge eigener Entwicklungskosten, so dass die Waren sogar billiger sein können, als wenn es den Konkurrenten mit seinem Patent nicht gäbe.

            Es gibt auch - eher seltene - Fälle wo der Patentinhaber keine Lizenz erteilen will, sondern alleiniger Lieferant sein und vom Kunden den sog. "Monopolpreis" kassieren möchte. Häufig läßt sich dann die Konkurrenz etwas anderes einfallen, was das Patent nicht verletzt (sondern es "umgeht") und trotzdem in etwa genau so gut ist.
            Dann hat der Patentinhaber von seinem Patent gar nichts, außer Spesen.

            Unter "Patentleichen" kann ich mir allenfalls Patente vorstellen, bei denen niemand an einer Lizenz überhaupt interessiert ist, nur der Patentinhaber will es nicht einsehen und zahlt fleißig weiter die Jahresgebühren.

            • Oder hast du etwas ganz anderes gemeint?

            Gruß
            Hans35

            1. Hallo,

              ich habe mir erklären lassen wie das zu verstehen ist.

              Es gibt wohl Patente, bei denen der Patentinhaber kein interesse hat an andere Vorderungen zu stellen.

              Und das wohl aus folgenden Gründen. Sollte der Patentinhaber rechtliche Schritte unternehmen, ist diesem im Vorfeld bekannt das die Vorderungen schlecht durchsetzbar sind oder er mit Gegenreaktionen rechnen muss die für Ihn selbst sehr negativ ausfallen können.

              Wenn der Patentinhaber damit rechnen muss das sein Patent als nichtig erklärt. Ist der sich der Patentinhaber über diese Gefahr bekannt, nimmt er oft keine weiteren Schritte vor.

              Wichtig ist hierbei wohl ,welche Ziele der Patentinhaber verfolgt. In vielen Fällen kann es dem Inhaber aussreichen dieses Patent aus rein firmenpolitischen Gründen zu halten.

              Zuerst ist ein solches Patent ein gewaltiges Argument im Marketing für eigene Produkte. Im weiteren Sinne ,wenn es sich um "junge" Unternehmen handelt, ist ein Patent ein sehr gutes Argument um an Joint Venture Kapital zu kommen. Kooperationen werden schneller geschlossen weil hier ebenfalls das "Patent" als Argument zieht.

              Sollte man mit seinem Produkt dieses Patent verletzen, ist sich aber sehr sicher und hat entsprechendes Material um dieses zu wiederlegen, nutzt man nach wie vor diese Möglichkeit, auch wenn man später mit folgen rechnen muss.

              Aus diesen und anderen Gründen bleibt ein Patent solange bestehen bis es als nötig erachtet wird hier zu klagen. Von welcher Seite auch immer.

              Ebenfalls werden Patente durch minimale Abweichungen und Änderungen oft geschickt umgangen. So sind hierbei nur noch gute Patentanwälte gefragt.
              --------------

              Es gibt viele kleine Unternehmen welche keine Klage gegen dieses Patent anstreben können. Aus finanziellen Gründen oder weil es im eigenen Produkt nur ein minimaler Bestandteil ist.

              Große Firmen nutzen jedoch die Chance gegen diese Patente zu klagen. Auf deren Erfolg hoffen auch viele kleine Unternehmen.

              Ein uns bekanntes Unternehmen kann es sich zum Beispiel gar nicht leisten gegen dieses Patent zu klagen. Zumindestens jetzt nicht. Der Markt sieht nicht gerade "gut" aus und viele sind von Kosten und "roten Zahlen" betroffen.

              Priorität hat zu Zeit nur die Sicherheit zu haben, gegen dieses Patent zu gegebener Zeit erfolgreich vorgehen zu können. Eine Änderung der Software oder des gesammten Systems aufgrund des Patentes würde das ganze Projekt kippen.

              --------------

              Es ergeht mir ebenfalls wie Sven Rautenberg. Ich möchte einfach verstehen, was nun der Kernbestandteil des Patentes ist. Wenn ich versuche dieses Patent zu verstehen wird hier auch auf verschieden Umgebungsparameter eingegangen. Den Kern des Patentes kann ich einfach nicht genau definieren da mir eine solch beschriebenes System schon so bekannt ist. Möglicherweise sind hier wirklich nur sehr kleine Bestandteile der Kern des Patentes ?!?

              Sollte wirklich die gesammte Umgebungsbeschreibung des Patentes wirksam sein, so ist das absolut Skandalös und niemals haltbar.

              Ich merke schon das selbst ein kleines Unternehmen welches durch diese Patente ein Risiko ersehen, einen Patentanwalt zu Rate ziehen müssen um mehr zu erfahren. (Soweit man sich das leisten kann)

              Dank und Gruesse

              code2i

              1. Hallo,

                Es ergeht mir ebenfalls wie Sven Rautenberg. Ich möchte einfach verstehen, was nun der Kernbestandteil des Patentes ist. Wenn ich versuche dieses Patent zu verstehen wird hier auch auf verschieden Umgebungsparameter eingegangen. Den Kern des Patentes kann ich einfach nicht genau definieren da mir eine solch beschriebenes System schon so bekannt ist. Möglicherweise sind hier wirklich nur sehr kleine Bestandteile der Kern des Patentes ?!?

                Nochmal: Das Wesenliche an einem Patent, der "Gesetzestext" ist der Patentanspruch 1, den muss man Wort für Wort verstehen. _Nur_ wenn man da irgendwas nicht verstehen kann, nimmt man den Rest der Patentschrift zur "Auslegung" zu Hilfe. So macht das jedenfalls der Richter, der zu entscheiden hat, ob jemand das Patent verletzt hat.

                Wenn man wissen will, warum das Patent erteilt wurde, was also das Neue an dem ist, was im Patentanspruch 1 steht, dann muss man sich die Schriften anschauen, die vorn auf der Patentschft (als "berücksichtigt") aufgedruckt sind und nachschauen, welches Merkmale aus dem Anspruch 1 da nirgends drin stehen.

                Wenn man dann selbst eine andere Schrift (Patentschrift, Fachzeitschrift oder was auch immer) hat, wo das Fehlende drin steht (und die vor dem Prioritätstag des Patents erschienen ist!), hat man gute Chanceen, gegen das Patent vorzugehen. Genauer wird dir das ein Patentanwalt erklären.

                Ich merke schon das selbst ein kleines Unternehmen welches durch diese Patente ein Risiko ersehen, einen Patentanwalt zu Rate ziehen müssen um mehr zu erfahren. (Soweit man sich das leisten kann)

                Das ist nicht anders als z.B. bei der Steuer. Wer sich die Informationsquellen nicht erschließt, hat irgendwann Nachteile.

                Gruß
                Hans35

        2. Hallo.

          Das Erteilen eines Patents und dessen Wirksamkeit sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

          Die Aussage stimmt im Markenrecht aber nicht im Patentrecht!
          Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist es rum!

          Sollten sich die beiden von mir dazu befragten Patentanwälte, beides Diplom-Ingenieure, einer auch Jurist, die für so unbedeutende Unternehmen wie Thyssen-Krupp gearbeitet haben, sich tatsächlich geirrt haben? Nö, das glaube ich jetzt einfach mal nicht.

          Können Sie!
          Oder Du hast Sie falsch zitiert.
          Kann ich von hier aus nicht feststellen.
          Juristisch ist ein Patent mit der Eintragung geschützt.
          Anders als bei Marken, vgl. hierzu Markengesetz  $4, §9-§13!
          Nichtigkeit muß immer festgestellt werden! Vgl hierzu den Beitrag vom Hans!

          Viele Grüße aus Berlin

          TomIRL

  2. Hallo,

    Ich erachte es als sehr erschreckend mit welcher dynamik Patente im Softwarebereich erteilt werden. Ich kann leider nicht im geringsten nachvollziehen, welches Grundkonzept innerhalb dieser "Erfindungen" eine "Neuerung" sind. All diese, in den beschriebenen Patenten , Erfindungen und einhergehenden Umgebungsbeschreibungen sind mir direkt oder in abgewandelter Form schon bekannt.

    Von "Dynamik bei Patenten im Softwarebereich" kann ich nichts bemerken, eher von einer kleinen Zahl meist recht unpassender Beispiele in der öffentlichen Diskussion.

    Einen Gebrauchsschutz kann ich hier auch nicht nachvollziehen.

    Was meinst du damit? Dass sich die meisten Patente _nicht_ zu Geld machen lassen, ist eine altbekannte Tatsache.

    Mein Grundverständniss über Patente basierte immer noch auf dem Wissen das selbst Projekte und Ideen, welche nicht patentiert sind, aber aufgrund der offiziellen "Bekanntgabe" oder Verbreitung schon einen gewissen Schutz haben, nicht mehr patentiert werden können ?????

    Es werden weder "Wissen" noch "Projekte" noch "Ideen" patentiert, sondern nur technische Vorrichtungen oder technische Verfahren. Und auch nur, wenn einer solchen Vorrichtung oder einem solchen Verfahren eine Erfindung zu Grunde liegt, die am Anmeldetag neu war. (Bei Erstanmeldung im Auslands heißt es statt Anmeldetag "Prioritätstag", weil der Anmeldetag in Deutschland dann ja später liegt).

    Das wäre ja auch als logisch zu empfinden, da ich kaum glaube das man sich heute noch einen "Eimer" patentieren lassen kann. Nach den aktuellen Patentschriften zu Urteilen, geht das aber wohl doch irgendwie !?

    Nein. Es gilbt allenfalls (wie überall) einen geringe Zahl von falschen Entscheidungen. Die werden im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren korrigiert, notfalls geht das bis zum Bundesgerichtshof. Einspruch beim Patentamt ist innerhalb von 3 Monaten nach Erscheinen der Patentschrift möglich (Termin ist da auch aufgedruckt); Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht ist während der ganzen Laufzeit des Patents möglich. Wer das anstrengt, sollte aber auch beweisen können, dass die Erfindung am Prioritätstag nicht neu war.
    [Klar kann auch heute noch ein Eimer patentiert werden: Wenn man z.B. einen neuartigen Griff dran hat oder ein neuartiges Material verwendet.]

    Einer unserer Streitpunkte sind hierbei die eingetragenen Patente der Nutzwerk GmbH !
    Vorrichtung und Verfahren zur Bereitstellung von benutzerspezifischen Informationen in Datennetzen.
    ... DE10045279 ...
    ... Es gilt nur aufzuzeigen das Verfahren dieser Art schon erheblich lange existieren und schon vor diesem Patent extrem weit verbreitet waren!

    Die Schrift DE10045279A1 ist eine keine Patentschrift sondern eine Offenlegungsschrift. Ein Patent ist also (noch) nicht erteilt. Offenlegungsschriften erscheinen i.d.R. 18 Monate nach dem Prioritätstag und informieren darüber, was jemand angemeldet hat und daher _evtl._ patentiert werden könnte. Nur zu ca. 25% der Offenlegungsscriften gibt es inhaltsgleiche Patentschriften.

    • DE10048113    Vorrichtungen und Verfahren zum individuellen Filtern von über ein Netzwerk übertragener Informationen

    Dieses Patent erweckte bei uns den schwerwiegensten Streitpunkt !  Content Filter ????  Mir sind mehrere Open Source Projekte bekannt welche schon seit 1996 oder früher genau diesen beschriebenen

    Wenn du das nachweisen kannst, hättest du Einspruch erheben sollen.

    Das "Neue" am Prioritätstag war bei den Patenten DE19958638C2 und DE10048113C2 (sie gehören zusammen, das zweite ist ein "Zusatzpatent" zum ersten) vermutlich, dass das Filter beim Sender der Information (also beim Server) angeordnet ist und der Nutzer (Client) sich identifizieren muss damit sein "individuelles" Filter beim Server zum Einsatz kommt. Sowas habe ich bis heute noch nicht gesehen. Wenn man sic dafür genauer interessiert, muss man sich die sechs Schriften besorgen, die vorn auf der Patentschrift (unter Punkt 56) angegeben sind. (Hab ich nicht gemacht.)

    Im Übrigen: Wer braucht sowas? Es wundert mich nicht, dass sich niemand gefunden hat, um hier Einspruch zu erheben.
    Es kommt halt immer darauf an, was genau im erteilten Patentanspruch 1 steht, das übrige ist Nebensache.

    Übrigends: Ein einziger Fall einer "offenkundigen Vorbenutzung" genügt, damit ein (dann ja zu Unrecht erteiltes) Patent widerrufen wird!

    ... Patente dieser Art halte ich persönlich für absolut gefährlich !!! Diese Patente müsste man noch genau prüfen, jedoch vermute ich hierbei ein gewaltiges Potential, ...

    Bisher sicher noch nicht, Bestrebungen sind aber von verschiedenen Interessengruppen erkennbar, bei den anstehenden Änderungen der Patentgesetze ein eigenes Süppchen zu kochen.

    Was wirklich das Problem ist: Per Internet und CD-Brenner können Privatleute Daten austauschen, mittels derer man patentierte Erfindungen ausführen kann, ohne dass ein gewerblicher Zwischenhändler als Stelle zum Einkassieren der Lizenzgebühren existiert. So etwas gab es füher nicht, da muss sich das Patentgesetz an die neuen Realitäten anpassen.

    Bestrebungen, in diesem Zusammenhang den Patentschutz an sich auszuweiten, z.B. auf "Computerprogramme an sich" oder auf mathematische Methoden oder auf Geschäftsmethoden, sind m.E. zum Scheitern verurteilt. Dies schon deshalb, weil auf diesen Gebieten von den Patentämtern der Welt nicht (wie sonst in der gesamten Technik) bereits praktisch alles, was es so gibt, gesammelt und recherchierbar aufbereitet wurde. Allein zur entsprechenden Aufbereitung der zwei SuSE Linux-DVDs würde ich Dutzende von Mannjahren veranschlagen! - Und niemand hat wirklich Interesse an Patenten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rechtsbeständig sind (das ist nämlich ein teurer Spaß), weil man einfach nicht vernünftig nach der Erfindung recherchieren kann.

    Gruß
    Hans35

    1. Dank ...für die ausführliche Antwort !

      Das sind sehr gute Informationen, welche ich aufgrund meiner "Unwissenheit" im Patentrecht in der kurzen Zeit nicht gefunden hätte.

      Dank natürlich an alle !

      Es wurde mir zugetragen das es aufgrund dieser Patente nun mittlerweile schon 3 Klagen geben soll.

      Ich werde Fälle dieser Art weiterhin beobachten.

      Bei neuen Konzepten oder Technologien muss man nur leider, mittlerweile mehr Aufwand oder Investitionen aufwenden um sich rechtlich abzusichern oder zumindest sehr aufwändig sicherstellen das keine Patentrechte oder Lizensen in irgendeiner Form verletzt werden und so zu einem nicht kalkulierbaren Risiko werden.

      Leider werden diverse Entwicklungen durch Patente dieser Art völlig uninteressant, auch wenn diese nur zu einem sehr niedrigen Anteil von dort patentierten Technologien abhängig sind.

      Ein ebenfalls unkalkulierbares Risiko sind die wohlmögliche kommenden Softwarepatente ... welche in diesem Forum auch schon diskutiert wurdenn.

      Gruesse

      code2i

      1. eine kleine Erweiterung !

        Mir sind dutzende Projekte bekannt welche in einem langen Zeitraum vor diesen Patenten, diese Technologien schon genutzt haben.

        Darunter sind dutzende aus den USA die diese Technologie noch heute Nutzen.

        Ebenfalls gibt es viele Provider welche ihren Content über externe Angebote beziehen und dem Nutzer nach einem erstellten Profil zur Verfügung stellen... Hier wird ebenfalls mit Login informationen oder zu Teil mit cookies zur Indentifikation und zur verknüpfung des Benutzerprofiles gearbeitet.

        Die Frage bleibt ebenfalls offen aufgrund welcher Ausgangsbasis das Thema anonymes Surfen überhaubt so aktuell wurde. (JAP etc) Eben genau um solch Techniken zu umgehen.

        Ein Beispiel welches auch anderen in Deutschland mit etwas längerer Netzerfahrung bekannt sein müsste ist der damalige Provider "germanynet". Dieser hatte über diverse Proxyserver und Livefilter den Content nach genau diesem System an die User weitergegeben.

        Dieses damalige System wurde in erster Linie dazu genutzt um den User individuelle Werbung zu zeigen und so einen Teil der Surfkosten zu finanzieren.

        Ebenfalls wurden Informationen genau nach diesem System gefiltert.

        Nach ungefährer Schätzung hat ein uns befreundetes Unternehmen im Jahre 1996 spezielle Contentfilter im Kundenauftrag erstellt.

        Diese wurden damals auf einem OPEN SOURCE Proxyserver (Content Filter) eingesetzt. Für jeden Benutzer welcher sich innerhalb des Firmennetzwerkes oder zum Schutz des Notebooks auch ausserhalb des Firmennetzes an diesen Content Proxy anmelden musste wurde ein genaues Profile erstellt.

        Ebenfalls ist dieses alte Proxysystem von sehr vielen in unterschiedlicher weise konfiguriert worden und bietet entweder den vollen oder teilweisen im Patent beschriebenen Funktionsumfang.

        Es wäre mit Sicherheit möglich diese Patente völlig zu wiederlegen, wenn man Zeit, Geld und entsprechende Energie erbringen kann und will.

        Sogar das Patent einer gesonderten Behandlung von Fehlerfällen ist nun wirklich allein durch die Technologie des IE bekannt.

        Möglicherweise steckt hinter diesem Patent nur ein Firmenpolitisches Ziel.

        Gruesse

        code2i

    2. Moin!

      Dieses Patent erweckte bei uns den schwerwiegensten Streitpunkt !  Content Filter ????  Mir sind mehrere Open Source Projekte bekannt welche schon seit 1996 oder früher genau diesen beschriebenen
      Wenn du das nachweisen kannst, hättest du Einspruch erheben sollen.

      Das "Neue" am Prioritätstag war bei den Patenten DE19958638C2 und DE10048113C2 (sie gehören zusammen, das zweite ist ein "Zusatzpatent" zum ersten) vermutlich, dass das Filter beim Sender der Information (also beim Server) angeordnet ist und der Nutzer (Client) sich identifizieren muss damit sein "individuelles" Filter beim Server zum Einsatz kommt. Sowas habe ich bis heute noch nicht gesehen. Wenn man sic dafür genauer interessiert, muss man sich die sechs Schriften besorgen, die vorn auf der Patentschrift (unter Punkt 56) angegeben sind. (Hab ich nicht gemacht.)

      Gut, dass du dieses Beispiel geliefert hast.

      Du hast serverseitige Content-Filter noch nicht gesehen? Du benutzt mit diesem Forum bereits einen. Du kannst dir einen Benutzeraccount registrieren und dann viele Sachen definieren. Unter anderem kannst du individuell gewisse Kategorien ausblenden (wenn du ASP nicht magst oder kennst, blendest du die aus), Nachrichten von nervigen Postern, individuell gewisse Threads (dazu gibts am Ende des Startpostings dieses rote Kreuz <img src="http://forum.de.selfhtml.org/src/del.gif" border="0" alt="">, und so weiter.

      Wenn also das Patent tatsächlich gültig wird, wäre diese serverseitige Filterung von Content wahrscheinlich ziemlich in Gefahr. Dabei ist die Überlegung, die Benutzerentscheidung darüber, was er sehen will oder nicht, auf dem Server gespeichert werden kann und der Content entsprechend dynamisch ausgeliefert wird, nichts wirklich neues. Ich würde sogar sagen, dass es nichts wirklich innovatives ist. Wäre es wirklich _der_ Hit und _die_ Superidee, für die man lange hat forschen müssen, dann wäre Christian Kruse (Programmierer des Forums) sicherlich nicht auf dieselbe Idee gekommen.

      So aber wird möglicherweise ein Patent auf eine Sache erteilt, die mittlerweile schon triviales Allgemeingut geworden ist. Das hinterhältige daran ist: Erst nach Jahren wird das Patent erteilt. Der Patentinhaber kann dann munter drauflosgehen und Lizenzgebühren fordern. Dem kann man zu diesem Zeitpunkt nur entgehen, wenn man das Patent angreift. Sowas kostet aber Zeit und Geld, welches einem kleinen Freizeitprogrammierer oder auch einer kleinen Firma schlicht und einfach nicht zur Verfügung steht.

      Ok, und was die Einspruchsmöglichkeiten vor Patenterteilung angeht: Das setzt voraus, dass _alle_ möglicherweise betroffenen sich intensiv mit den zur Patentierung anstehenden Verfahren auseinandersetzen und deren Angreifbarkeit im Vorfelde prüfen müßten. Diesen Aufwand wird sich auch kaum jemand wirklich leisten können.

      Das Problem mit Softwarepatenten ist eben: In aller Regel wird hierbei eine Idee patentiert - die konkrete Umsetzung in einen Algorithmus ist dabei egal, denn egal welche Sprache man verwendet, alle Implementierungen sind abgedeckt.

      Wenn ich hingegen einen Pharmawirkstoff patentieren lasse, ist eine konkrete Formel geschützt. Nachahmer sind trotzdem in der Lage, dieselbe Wirkung (z.B. "keine Kopfschmerzen") durch andere Wirkstoffe zu erzielen.

      Das böse Amazon-Patent "One-Click-Shopping" hingegen verhindert (derzeit nur in den USA), dass man in irgendeinem anderen Shop einen Bestellvorgang mit nur einem Mausklick auslösen kann. Das Amazon-Patent "Geschenkbestellung im Internet" verhindert, dass man in irgendeinem anderen Shop Geschenke an Freunde ordern darf.

      Hier wird also die Wirkung ("Geschenk kommt beim Freund an") patentiert, nicht die Art und Weise, wie das konkret umgesetzt wird (Wirkstoff).

      Ich finde die Entwicklung jedenfalls bedrohlich, weil man als unbedarfter Programmierer jetzt nicht nur in Urheberrechtsfallen tappen kann (die kann man jedoch relativ sicher dadurch umgehen, dass man sich die Lizenzbedingungen der verwendeten Software genau durchliest und entsprechend handelt bzw. schlicht und einfach nur eigenen Code verwendet), sondern unwissend auch in Patentfallen tappen kann.

      Ok, dass der LZW-Kompressionsalgorithmus patentiert ist, wissen wir mittlerweile alle. Unisys hat das vermutlich auch erst sehr spät herausgefunden und dann eben spontan Lizenzgebühren verlangt. Deswegen implementiert man LZW jetzt nicht mehr leichtfertig in Programmen - schade für den GIF-Support in diversen Programmen, aber gut für PNG. Die Bedrohung aber bleibt: Welches Patent wird demnächst "zufällig" von seinem Inhaber entdeckt, weil das Verfahren mittlerweile breiteste Verwendung im Internet gefunden hat und somit alle Benutzer praktisch zu Lizenzen gezwungen sind, weil eine Umstellung auf patentfreie Verfahren kaum durchführbar ist.

      Man stelle sich nur mal vor, irgendeine Firma würde entdecken, dass Microsoft-Word-Dateien ein Patent verletzen. Wie wahrscheinlich wäre es, dass die Welt dann auf RTF umstellt? Eher wird Microsoft die Patentrechte kaufen, um seine Benutzer zu schützen - und hätte dann ein prima Kampfmittel gegen OpenOffice und Konsorten, die ihre Word-Importfilter dann erstmal einstampfen könnten.

      Ich sehe einfach die positiven Seiten von Softwarepatenten nicht.

      - Sven Rautenberg

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      1. Hallo.

        Ich sehe einfach die positiven Seiten von Softwarepatenten nicht.

        - Sven Rautenberg

        Dafür hätte deine Unterschrift auch "Bill Gates" lauten müssen ;-)MfG, at

      2. Hallo,

        Wenn also das Patent tatsächlich gültig wird, wäre diese serverseitige Filterung von Content wahrscheinlich ziemlich in Gefahr.

        1. Ist das Forum eine gewerbliche Nutzung?
        2. Wird - Wort für Wort - genau das gemacht, was im Patentanspruch 1 steht, ohne Ausnahme?

        Falls beides "ja" gibt's ein Problem.

        3. War das schon 4.12.1999 so in Betrieb, dass ein "Fachmann" erkennen konnte, wie das läuft? Oder evtl. war es bei jemand andeem in Betrieb?
        Falls ja: Verlange vom Patentinhaber ein kostenloses Mitbenutzungsrecht. Als Gegenleistnug verzichtest du auf eine Nichtigkeitsklage.
        Falls nein: Du kannst nur hoffen, dass der Patentinhaber es nicht merkt und ihm, falls doch, eine an eurem Gewinn orientierte Lizenzzahlung anbieten. Oder raus damit aus dem Programm.

        ... nichts wirklich neues. Ich würde sogar sagen, dass es nichts wirklich innovatives ist. Wäre es wirklich _der_ Hit und _die_ Superidee, für die man lange hat forschen müssen, ...

        Das spielt wirklich überhaupt keine Rolle, das ist völlig egal!

        Das hinterhältige daran ist: Erst nach Jahren wird das Patent erteilt.

        Bereits nach 18 Monaten gibt es eine "Offenlegungsschrift, auch hier.
        Es ist halt nicht gewollt, dass man mit anderer Leute Erfindungen Geld verdient.

        Das Problem mit Softwarepatenten ist eben: In aller Regel wird hierbei eine Idee patentiert - die konkrete Umsetzung in einen Algorithmus ist dabei egal, denn egal welche Sprache man verwendet, alle Implementierungen sind abgedeckt.

        Falsch. Es geht immer um den konkreten Patentanspruch, der auf eine Vorrichtung oder ein Verfahren gerichtet ist.

        Hier wird also die Wirkung ("Geschenk kommt beim Freund an") patentiert, nicht die Art und Weise, wie das konkret umgesetzt wird (Wirkstoff).

        Stimmt nicht. Lies dir den Patentanspruch 1 durch. Da steht noch viel mehr drin, nämlich welcher Rechner wem welche Meldung schickt und so. Das scheint mir alles leicht zu umgehen. Es genügt ja, ein einziges dieser Merkmale anders zu machen, dann ist das ganze Patent nicht mehr verletzt.

        Ich finde die Entwicklung jedenfalls bedrohlich, weil man als unbedarfter Programmierer jetzt nicht nur in Urheberrechtsfallen tappen kann (die kann man jedoch relativ sicher dadurch umgehen, dass man sich die Lizenzbedingungen der verwendeten Software genau durchliest und entsprechend handelt bzw. schlicht und einfach nur eigenen Code verwendet), sondern unwissend auch in Patentfallen tappen kann.

        Das sehe ich allerdings auch so.

        ... Welches Patent wird demnächst "zufällig" von seinem Inhaber entdeckt, ...

        Ich denke, wenn die beteiligten Softwareentwickler erst mal auf das Patentrecht sensibilisiert sind, genau wie andere technische Entwicklungsabteilungen auch, dann ist es in der "Community" schneller rum, wo wieder jemand was zum Patent angemeldet hat, als Siemens eine Recherche durchzieht.

        Man stelle sich nur mal vor, irgendeine Firma würde entdecken, dass Microsoft-Word-Dateien ein Patent verletzen.

        Solange M$ seine Sources nicht offenlegt, ist da kaum Gefahr. Der Patentinhaber ist ja beweispflichtig, dass sein Patent verletzt wurde.

        Ich sehe einfach die positiven Seiten von Softwarepatenten nicht.

        Kann sein dass dieses Argument zieht. Der Hauptvorteil, der in praktisch allen Gebieten der Technik auch wirksam ist, ist ja, Mehrfachentwicklungen zu vermeiden und stattdessen (billigere) Lizenzgebühren zu bezahlen. Die Kommunikation der Softwareentwickler untereinander - auch mit Foren wie diesem - könnte diesen Vorteil sehr verkleinern.

        Deshalb bin ich auch gegen die Ausdehnung der Patentrechts auf "Computerprogramme an sich", auf Geschäftsmetoden, auf mathematische Verfahren u.ä. - also auf Sachen, die man heutzutage mit _bloßer_ Software erledigt. Gut möglich, dass bei Software das Patentwesen nicht wie üblich "funktioniert".

        Vielleicht ist es (für uns!) am besten, wenn die USA es erst mal ausprobieren, so dass man sieht, was wirklich passiert. Vielleicht geraten wir dadurch aber auch ins Hintertreffen...

        Gruß
        Hans35

        1. Moin!

          Wenn also das Patent tatsächlich gültig wird, wäre diese serverseitige Filterung von Content wahrscheinlich ziemlich in Gefahr.

          1. Ist das Forum eine gewerbliche Nutzung?

          Man kann durchaus argumentieren, dass das Forum gewerblich tätig ist. Schließlich dient es ja einzig und allein der Förderung der Geschäftsinteressen eines gewissen Herrn Stefan M. aus M., der so ein seltsames Buch über HTML geschrieben hat.

          Mit anderen Worten: Die Argumentation auf die Nicht-Gewerblichkeit aufzubauen wäre mir zu wackelig.

          1. Wird - Wort für Wort - genau das gemacht, was im Patentanspruch 1 steht, ohne Ausnahme?

          Hier habe ich das entscheidende Problem: Ich verstehe nicht, was da patentiert werden soll. Dabei bilde ich mir ein, dass ich vernünftig formulierte Beschreibungen von technischen Vorgängen, insbesondere von Datenflußvorgängen im Internet, eigentlich verstehen sollte.

          Ich habe mir die Schrift angeschaut. Da wird in der für Patente üblichen Verklausulierung wahrscheinlich irgendwelche Banalität abgehandelt, die aber wahnsinnig hochgestochen formuliert ist, um die Erfindung möglichst wertvoll dastehen zu lassen.

          Falls beides "ja" gibt's ein Problem.

          Solange ich nicht weiß, was da wirklich patentiert wird, kann ich nicht abschätzen, ob ich dasselbe mache.

          1. War das schon 4.12.1999 so in Betrieb, dass ein "Fachmann" erkennen konnte, wie das läuft? Oder evtl. war es bei jemand andeem in Betrieb?

          Das SelfHTML-Forum ist im Jahre 1998 zuerst online gegangen. Die jetzige Forumssoftware mit Filterfunktion entstand aber erst dieses Jahr.

          Falls ja: Verlange vom Patentinhaber ein kostenloses Mitbenutzungsrecht. Als Gegenleistnug verzichtest du auf eine Nichtigkeitsklage.

          Mit anderen Worten: Ich mache mit dem Patentinhaber gemeinsame Sache, damit andere dann schön Lizenzen zahlen können. Das finde ich nicht nett.

          Falls nein: Du kannst nur hoffen, dass der Patentinhaber es nicht merkt und ihm, falls doch, eine an eurem Gewinn orientierte Lizenzzahlung anbieten. Oder raus damit aus dem Programm.

          Diese Alternative ist auch nicht toll. Die forumsseitigen Filterfunktionen sind ein sehr wichtigster Bestandteile der Software, auf den viele Benutzer nicht gern verzichten mögen.

          Allerdings macht das Forum keinen Gewinn. :)

          ... Welches Patent wird demnächst "zufällig" von seinem Inhaber entdeckt, ...
          Ich denke, wenn die beteiligten Softwareentwickler erst mal auf das Patentrecht sensibilisiert sind, genau wie andere technische Entwicklungsabteilungen auch, dann ist es in der "Community" schneller rum, wo wieder jemand was zum Patent angemeldet hat, als Siemens eine Recherche durchzieht.

          Es geht weniger um die neuen Anmeldungen, sondern vielmehr um die möglichen Konsequenzen, sollten bereits erfolgte Anmeldungen aus USA plötzlich auch hier gültig sein - bzw. alles von dort auch hier angemeldet werden. Diese Flut von Anmeldungen wird kaum jemand wirklich überblicken können. Es ist ja schon jetzt eigentlich unmöglich, alle Patente zu überblicken.

          Der ursprüngliche Sinn eines Patentes, dass man tolle Ideen _publiziert_, damit diese gegen Zahlung von Lizenzgebühren von anderen genutzt werden kann, ist längst schon nicht mehr vorhanden. Patente sind mittlerweile zur Munition in Patentrechtsstreitigkeiten verkommen. Je mehr Patente man besitzt, desto gelassener kann man in einen Rechtsstreit eintreten.

          Man stelle sich nur mal vor, irgendeine Firma würde entdecken, dass Microsoft-Word-Dateien ein Patent verletzen.
          Solange M$ seine Sources nicht offenlegt, ist da kaum Gefahr. Der Patentinhaber ist ja beweispflichtig, dass sein Patent verletzt wurde.

          Nur mal angenommen, im Dokument würde LZW-Kompression genutzt werden. Dann würde das durch Reverse-Engineering (wodurch IIRC eigentlich alle Fremd-Filter entstanden sind) recht schnell klar werden. Und schon könnte Unisys Lizenzen verlangen, denn das verlangen sie bei allen Programmen, die LZW-Kompression verwenden und damit Dateien speichern. Ich glaube kaum, dass es dabei drauf ankommt, ob man das Verfahren, welches die Dateien erstellt, veröffentlicht, oder nicht. Es dürfte schwierig sein, mit LZW dekomprimierbare Daten so zu erstellen, dass man _nicht_ das LZW-Kompressionspatent verletzt. Ansonsten hätten es die Programmierer bereits getan.

          Vielleicht ist es (für uns!) am besten, wenn die USA es erst mal ausprobieren, so dass man sieht, was wirklich passiert. Vielleicht geraten wir dadurch aber auch ins Hintertreffen...

          Die USA probiert es bereits aus - mit mäßigem Erfolg, wie ich finde. Wobei "Erfolg" natürlich stark vom Standpunkt des Betrachters abhängt.

          Europa gerät dadurch aber wohl kaum ins Hintertreffen. Sonst wären wir es schon längst.

          - Sven Rautenberg

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          1. Hallo,

            Man kann durchaus argumentieren, dass das Forum gewerblich tätig ist. Schließlich dient es ja einzig und allein der Förderung der Geschäftsinteressen eines gewissen Herrn Stefan M. aus M., der so ein seltsames Buch über HTML geschrieben hat.
            Mit anderen Worten: Die Argumentation auf die Nicht-Gewerblichkeit aufzubauen wäre mir zu wackelig.

            Was eine gewerbliche Nutzung der Erfindung ist und was nicht, dazu dürfte es eine gefestigte Rechtsprechung geben. Da erhälst du sicher bei einem Patentanwalt zuverlässige Auskunft. Dafür wirst du ihm bestimmt rechtliche Einzelheiten über das Forum erläutern müssen.

            Solange ich nicht weiß, was da wirklich patentiert wird, kann ich nicht abschätzen, ob ich dasselbe mache.

            Dieses Problem tritt häufiger auf. Eigentlich ist es Aufgabe des Patentamts (und natürlich des Patentanwalts vom Patentanmelder), dafür zu sorgen, dass nur Patente mit klaren Patentansprüchen erteilt werden. Genau wie der Gestzgeber dafür sorgen muss, dass es nur klare Gesetze gibt. (Ein Patent ist ja ein kleines Gesetz.) Schon ein kurzer Blick auf die Rentengesetzgebung zeigt, dass das gar nicht so einfach ist. Unklarheiten gehen jedenfalls zu Lasten des Patentinhabers. Trotzdem muss man natürlich genau überlegen, was aus dem Text des Patentanspruchs 1 herausgelesen werden kann, denn das ist der eigentliche "Gesetztestext", der Rest der Patentschrift dient nur der Erläuterung.

            Falls ja: Verlange vom Patentinhaber ein kostenloses Mitbenutzungsrecht. Als Gegenleistnug verzichtest du auf eine Nichtigkeitsklage.
            Mit anderen Worten: Ich mache mit dem Patentinhaber gemeinsame Sache, damit andere dann schön Lizenzen zahlen können. Das finde ich nicht nett.

            Nein, das ist nur die bequemste Lösung für dich. Nichtigklagen kann jeder, der beweisen kann, dass die Erfindung nich neu war. Wenn dem wirklich so ist, wird ein intelligenter Patentinhaber aufgeben und gegenüber dem Patentamt auf das Patent verzichten, dann es endgültig gegenüber jedermann unwirksam, und er riskiert nicht mehr, in einen teuren Nichtigkeitsprozess verwickelt zu werden, den er bezahlen muss, wenn er verliert.

            Es geht weniger um die neuen Anmeldungen, sondern vielmehr um die möglichen Konsequenzen, sollten bereits erfolgte Anmeldungen aus USA plötzlich auch hier gültig sein - bzw. alles von dort auch hier angemeldet werden. Diese Flut von Anmeldungen wird kaum jemand wirklich überblicken können.

            Ein Patent ist ein Recht, und Rechte werden in staatlicher Hoheit in jedem Land gesondert gesetzt, egal, ob es um ein Strafgestz geht, (USA: auf Mord die Todestrafe) oder ob ein Patent erteilt wird.

            In Deutschland gelten nur Patente, die das Deutsche Patent- und Markenamt erteilt hat und zusätzlich - auf Grund von internationalen Verträgen - Patente, die das Europäische Patentamt erteilt hat. Letztere aber nur, wenn der Patentinhaber Deutschland "benannt" hat und dafür die entsprechenden Gebühren bezahlt (steht auf der Patentschrift drauf). US-Patente können nur dann auch in Deutschland "gültig werden", wenn sie hier angemedet sind. Das geht nur innerhalb eines Jahres ab dem "Prioritätstag", das ist der Tag, an dem die dieselbe Erfindung erstmals in irgendeinem Land angemeldet wurde, das dem "Pariser Abkommen" beigetreten ist (das sind praktische alle Staaten der Erde, ich kenne keine Ausnahme). Wird die Jahresfrist versäumt, so kann kein Patent mehr erteilt werden, weil die Erfindung gerade _wegen_ der ausländischen Anmeldung nicht mehr neu ist. (Dass es sich um denselben Anmelder handelt spielt keine Rolle!) -  18 Monate nach dem Prioritätstag, (d.h. meist 6 Monate nach der Anmeldung in Deutschland) wird vom Deutschen bzw. Europäischen Patentamt eine "Offenlegungsschrift" herausgegeben, damit jeder Betroffene sich informieren kann, was angemeldet wurde. Man kann die Offenlegungsschriften (insgesamt derzeit jährlich ca. 50000 deutsche und noch ein paar mehr europäische) - sehr fein gegliedert nach technischen Sachgebieten abonieren. Sie sind auch im Internet recherchierbar. - Es ist aber bei Herausgabe der Offenlegungsschrift noch offen, ob es wirklich ein Patent gibt, nur etwa 30% schaffen das. Auch kann sich die genaue Formulierung des entscheidenden Patentanspruchs 1 noch ändern. - Wenn es keine solche deutsche oder europäische Offenlegungsschrift gibt, wird es aber mit Sicherheit kein Patent geben, das in Deutschland wirksam ist.

            Der ursprüngliche Sinn eines Patentes, dass man tolle Ideen _publiziert_, damit diese gegen Zahlung von Lizenzgebühren von anderen genutzt werden kann, ist längst schon nicht mehr vorhanden. Patente sind mittlerweile zur Munition in Patentrechtsstreitigkeiten verkommen.

            Es ist sehr schwer, das wirklich zu überblicken, denn Lizenzverträge, die funktionieren, werden ja i.a. nicht bekannt. Man kann ja auch nicht sagen, weil so wenig Mörder vor Gericht kommen, wäre das Verbieten von Mord nicht sinnvoll...

            (...denn man sieht nur die im Lichte,...  B. Brecht)

            Je mehr Patente man besitzt, desto gelassener kann man in einen Rechtsstreit eintreten.

            Um jedes Patent wird i.a. extra verhandelt, an zu vielen Patenten kann man auch Pleite gehen, wenn sie alle nichts taugen.

            Vielleicht ist es (für uns!) am besten, wenn die USA es erst mal ausprobieren, so dass man sieht, was wirklich passiert. Vielleicht geraten wir dadurch aber auch ins Hintertreffen...
            Die USA probiert es bereits aus - mit mäßigem Erfolg, wie ich finde. Wobei "Erfolg" natürlich stark vom Standpunkt des Betrachters abhängt.
            Europa gerät dadurch aber wohl kaum ins Hintertreffen. Sonst wären wir es schon längst.

            Das sehe ich auch so.

            Gruß
            Hans35

      3. Hallo Sven,

        Dabei ist die Überlegung, die Benutzerentscheidung darüber, was er sehen will oder nicht, auf dem Server gespeichert werden kann und der Content entsprechend dynamisch ausgeliefert wird, nichts wirklich neues. Ich würde sogar sagen, dass es nichts wirklich innovatives ist.

        kann es zur Zeit der Host-Großrechner mit dummen, gedächtnislosen Terminals der 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts denn überhaupt eine andere Möglichkeit gegeben haben, als sämtliche (benutzerspezifischen) Konfigurationen auf dem Server abzulegen?

        Viele Grüße
              Michael

        --
        T'Pol: I apologize if I acted inappropriately.
        V'Lar: Not at all. In fact, your bluntness made me reconsider some of my positions. Much as it has now.
        (sh:| fo:} ch:] rl:( br:^ n4:( ie:% mo:) va:| de:/ zu:| fl:( ss:) ls:~ js:|)
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