at: Lang genutzte Softwareverfahren jetzt geschützt ???

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Hallo.

Das Erteilen eines Patents und dessen Wirksamkeit sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Die Aussage stimmt im Markenrecht aber nicht im Patentrecht!
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist es rum!

Sollten sich die beiden von mir dazu befragten Patentanwälte, beides Diplom-Ingenieure, einer auch Jurist, die für so unbedeutende Unternehmen wie Thyssen-Krupp gearbeitet haben, sich tatsächlich geirrt haben? Nö, das glaube ich jetzt einfach mal nicht.
MfG, at