TomIRL: Lang genutzte Softwareverfahren jetzt geschützt ???

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Hallo.

Das Erteilen eines Patents und dessen Wirksamkeit sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Die Aussage stimmt im Markenrecht aber nicht im Patentrecht!
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist es rum!

Sollten sich die beiden von mir dazu befragten Patentanwälte, beides Diplom-Ingenieure, einer auch Jurist, die für so unbedeutende Unternehmen wie Thyssen-Krupp gearbeitet haben, sich tatsächlich geirrt haben? Nö, das glaube ich jetzt einfach mal nicht.

Können Sie!
Oder Du hast Sie falsch zitiert.
Kann ich von hier aus nicht feststellen.
Juristisch ist ein Patent mit der Eintragung geschützt.
Anders als bei Marken, vgl. hierzu Markengesetz  $4, §9-§13!
Nichtigkeit muß immer festgestellt werden! Vgl hierzu den Beitrag vom Hans!

Viele Grüße aus Berlin

TomIRL