Hans35: Lang genutzte Softwareverfahren jetzt geschützt ???

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Hallo,

Das Erteilen eines Patents und dessen Wirksamkeit sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Die Aussage stimmt im Markenrecht aber nicht im Patentrecht!
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist es rum!
Sollten sich die beiden von mir dazu befragten Patentanwälte, beides Diplom-Ingenieure, einer auch Jurist, die für so unbedeutende Unternehmen wie Thyssen-Krupp gearbeitet haben, sich tatsächlich geirrt haben? Nö, das glaube ich jetzt einfach mal nicht.
MfG, at
Ich habe bei einigen Quellen geforscht und es ist wirklich so wie von at beschrieben.
Es soll nach meinen derzeitigen Informationen, regelrechte "Patentleichen" geben, welche zwar registriert sind ... allerdings keine "Wirksamkeit" haben.

Ich weiß wirklich nicht, was du mit "Patentleichen" meinst. Jedes Patent schützt die im Patentanspruch 1 der Patentschrift beschriebene Ertfindung. Vom Tage des Erscheinen der Patentschrift an bis das Patent ausläuft, d.h. bis die 20 Jahre (ab Anmeldetag) vorbei sind, oder bis der Patentinhaber seine Jahresgebühren nicht mehr zahlt, oder bis das Patent (per Einspruch oder Klage) für nichtig erklärt wird.

"Schutz" bedeutet: Niemand darf ohne Erlaunbnis des Patentinhabers die Erfindung gewerblich benutzen. Es ist üblich, sich diese Erlaubnis zu "erkaufen". Der Preis (das ist die Lizenzgebühr) ist branchenabhängig unterschiedlich, so etwa 2% bis 3% des Warenwerts. Das wird nur bei hohen Stückzahlen teuer, aber da hat man ja auch entsprechend Umsatz. Braucht man für eine Ware mehrere Lizenzen, so wird die Lizenz i.a. für das einzelne Patent niedriger ausfallen, weil sonst der Warenpreis nicht mehr konkurrenzfähig ist - das ist halt Verhandlungssache. Oft spart man durch Benutzung lizensierter Verfahren eine ganze Menge eigener Entwicklungskosten, so dass die Waren sogar billiger sein können, als wenn es den Konkurrenten mit seinem Patent nicht gäbe.

Es gibt auch - eher seltene - Fälle wo der Patentinhaber keine Lizenz erteilen will, sondern alleiniger Lieferant sein und vom Kunden den sog. "Monopolpreis" kassieren möchte. Häufig läßt sich dann die Konkurrenz etwas anderes einfallen, was das Patent nicht verletzt (sondern es "umgeht") und trotzdem in etwa genau so gut ist.
Dann hat der Patentinhaber von seinem Patent gar nichts, außer Spesen.

Unter "Patentleichen" kann ich mir allenfalls Patente vorstellen, bei denen niemand an einer Lizenz überhaupt interessiert ist, nur der Patentinhaber will es nicht einsehen und zahlt fleißig weiter die Jahresgebühren.

  • Oder hast du etwas ganz anderes gemeint?

Gruß
Hans35