Hi,
es ranken sich viele Mythen um das Impressums-Drama. Aber diese Interpretation ist mir neu.
Fein. Dem Neuen sollte man ja bekanntlich aufgeschlossen gegenüberstehen! :-))
Ist das von dir oder kann man das irgendwo nachlesen?
Stammt (*sehr* wahrscheinlich) aus der c't. Dort schreiben öfters Juristen zu solchen Problemen Artikel. Ich kann Dir jetzt aber nicht die Heft-Nr. geben - wichtig ist mir nur das Resultat. =:-)
Lass uns mal deine Interpretation nehmen. "nachhaltig" im Sinne von dauerhaft. Also eine dauerhafte Tätigkeit. Welche Tätigkeit hat der von dir angesprochene Rentner denn dauerhaft ausgeführt?
Nichts einfacher als das: Er stellt der Öffentlichkeit dauerhaft Informationen zur Verfügung (gegen die u.U. ein Dritter etwas einzuwenden haben könnte). Davon abgesehen ist Juristen-/Amtsdeutsch keineswegs identisch mit Umgangsdeutsch (worauf sich vermutlich Wickipedia beziehen dürfte).
So leid es mir tut. Wo in dieser [1] Formulierung wird irgendwie
Fußnote?
auf einen "Zeitraum" Bezug genommen in dem sich die Bytes einer Seite auf der Platte eines Providers befinden?
Auf der einen Seite "Nachhaltigkeit" (also Dauerhaftigkeit), auf der anderen Seite "Gelegenheitsgeschäft" (also, per definitionem, begrenzt).
Gruß, Cybaer
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