Cybaer: Private Webseiten ohne Impressum sind in D illegal?

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Hi,

Der springende Punkt ist Tätigkeit, wenn ich meinen Lebenslauf und ein paar Gedichte von mir ans Fenster hänge, dann gehe ich noch keiner Tätigkeit nach.

OK, durch diese einfache wie einleuchtende Erkärung hast Du soeben die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu einer wirklich gültigen migriert.

Hmm, wieso nagt nur die Stimme des Zweifels in mir, die da sagt, "wenn es so einfach wäre ..." ;-)

Falsch, vergleich in diesem Fall die aktuelle Rechtssprechung.

Hast Du zufällig einen URL? Ich bin ja immer gewillt, meine aktuelle Wissensbasis zu erweitern! :-))

Es gibt keinen mir bekannten Fall in dem ein Privater Homepagebetreiber eine Abmahnung wegen fehlendem Impressum erhalten hat die als rechtmässig eingestuft wurde.

Uninteressant. Interessant ist eher: Gab es entsprechende Abmahnungen, die explizit als nicht-rechtmäßig eingestuft wurden?

Vielmehr wird bei Abmahnwelle.de empfohlen, ein Impressum auch für private Websiten einzuführen, weil noch kein höchstrichterliches Urteil ergangen ist.

Eben *genau das* versuche ich hier zu vermitteln! =:-o

Oder war das jetzt irgendwie falsch formuliert?

Oje das solltest Du dann doch zumindest belegen.
Weil alle mir bekannten Urteile alle in die genau andere Richtung gehen.

Da kennst Du offensichtlich Urteile, die ich nicht kenne (und umgekehrt). Gleichwohl: Meine "Urteilskenntnisse" stammen nur aus der Computer-Fachpresse (c't und so). Und insbesondere die Analogie aus dem Nicht-Internet-Bereich verfolgt das Teledienstgesetz seit Anfang an (also "wann ist etwas geschäftsmäßig und wann nicht" - ist ja nicht erst seit dem Teledienstgesetzt von Belang).

Und da AFAIK noch kein Grundsatzurteil bezügl. der Impressumspflicht bei "normalen", privaten Websites ergangen ist ...
Ist es relativ gefahrlos....

Weil ich noch erfolgreich verklagt werden kann, ist es gefahrlos?

Was Du meinst trifft vielleicht auf die Mehrheit zu (die sich auf "Rechtsunsicherheit" berufen könnte). Diejenigen, die es aber vielleicht "erwischt", wird dies kaum ein Trost sein ...

BTW: Das mit dem "gesunden Menschenverstand" nehme ich übrigens wieder zurück. Der könnte einem nämlich durchaus einflüstern, daß jemand, der dauerhaft Informationen für die Öffentlichkeit aufbereitet, auch ansprechbar sein *muß*, um eventuelle Fehlinformationen ahnden zu können, bzw. um diese zu korrigieren. 8-) Dies dürfte wohl auch die Intention des Gesetzgebers gewesen sein ...

Gruß, Cybaer

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