Geschäftsmäßig handelt ein Diensteanbieter, wenn er
Teledienste aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit
oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbringt. Zu den
geschäftsmäßig angebotenen oder erbrachten Telediensten
fallen beispielsweise auch Teledienste von öffentlichen
Bibliotheken und Museen. Bei privaten Gelegenheitsgeschäften
ist dagegen kein geschäftsmäßiges Handeln gegeben.Ähm, der springende Punkt ist hier die "Nachhaltigkeit"! Steht eine Info *dauerhaft* im Netz (ist sie also "nachhaltig"), ist eben ein Impressum angesagt - sie ist "geschäftsmäßig" (egal ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht).
Der springende Punkt ist Tätigkeit, wenn ich meinen Lebenslauf und ein paar Gedichte von mir ans Fenster hänge, dann gehe ich noch keiner Tätigkeit nach.
und:
Nein, dadurch das sie dauerhaft ist, ist sie nicht nachhaltig.
Steht sie jedoch nur *zeitweise* im Netz, ist sie selbst dann von der Impressumspflicht befreit, wenn mit ihr Geld verdient werden soll, solange dies ein "privates Gelegenheitsgeschäft" ist.
Beispiele:
- Webpage mit "Hier stellt sich der Rudi Rentner vor" -> nachhaltig (da nicht kurze Zeit im WWW, sondern eben auf längere Zeit angelegt - OK, im Falle eines Rentners vielleicht doch nicht >;->), also Impressumspflicht
Falsch, vergleich in diesem Fall die aktuelle Rechtssprechung.
Es gibt keinen mir bekannten Fall in dem ein Privater Homepagebetreiber eine Abmahnung wegen fehlendem Impressum erhalten hat die als rechtmässig eingestuft wurde.
Vielmehr wird bei Abmahnwelle.de empfohlen, ein Impressum auch für private Websiten einzuführen, weil noch kein höchstrichterliches Urteil ergangen ist.
Du beziehst dich vermutlich auf den Mediendienste-Staatsvertrag
Nein.
Gleichwohl: Es gibt auch Juristen, die die Formulierung als unglücklich erachten und glauben, Gerichte könnten auch Beispiel 1 als nicht Impressumspflichtig bewerten. Vorherrschende Meinung ist IIRC allerdings die von mir dargelegte, da sie auf analoger Rechtsprechung aus dem Nicht-Internet-Bereich herrührt (die andere aus dem "gesunden Menschenverstand", der aber vor dem Gesetzgeber und den Richtern nicht immer die oberste Priorität besitzt >;->).
Oje das solltest Du dann doch zumindest belegen.
Weil alle mir bekannten Urteile alle in die genau andere Richtung gehen.
Oder schreibe aber ganz groß IIRC runter!
Und da AFAIK noch kein Grundsatzurteil bezügl. der Impressumspflicht bei "normalen", privaten Websites ergangen ist ...
Ist es relativ gefahrlos....
TomIRL