Axel Richter: Urheber-/Copyright implizit abtretbar?

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Hallo Achim,

neulich hatten wir in einem anderen Forum eine heftige Diskussion in Sachen Copyright. Ein Magazin hatte nämlich Beiträge aus dem Forum kopiert, ein wenig umgeschrieben und diese Beiträge - wenigstens mit den zugehörigen Nicknamen - veröffentlicht.

Das wäre erlaubt, wenn die Quelle ersichtlich ist. Also in etwa: In der Newsgroup bla.blub.bli gab es dazu folgende Diskussion:
...

Eine vorherige Absprache hat nicht stattgefunden.

Das ist, nach meiner Meinung, nicht notwendig.

Ich persönlich bin ja der Meinung, dass sowas höchstens vielleicht als Zitat durchgeht - dann dürfte man aber eigentlich nichts am Text ändern, oder?

Eigentlich dürfte man es nicht ;-)). Aber, siehe Bios Meinung. Es passiert halt eben und man kann es, soweit es im Rahmen bleibt, nicht verhindern.

Jemand anders hat gesagt, man trete sein Copyright implizit ab, sobald man einen Text in einem öffentlichen Forum postet. Das kann ich mir nun gar nicht vorstellen. Ich bin der Meinung, dass man auch bei Forumspostings das Copyright besitzt

Man tritt seine Rechte nicht ab. Allerdings kann man sich auch nicht auf den Standpunkt stellen, dass man erst schriftlich gefragt werden möchte, wenn Beiträge, die man ins usenet gestellt hat, zitiert werden. Ich betone dabei ausdrücklich "zitiert werden", also mit Quellenangabe. Der Nutzer der Zitate darf diese natürlich nicht einfach als sein eigenes Wissen ausgeben. Bei zu starken Verfremdungen hat man natürlich auch das Recht, die Löschung des Zitats zu verlangen.
http://www.hotze.net/hurra.htm

und zumindest eine Weiterverarbeitung durch dritte ausgeschlossen ist. Was meint ihr?

Um jede Weiterverarbeitung, auch Zitate, durch Dritte auszuschließen, bzw. nur nach Anfrage zuzulassen, musst Du diesen Wunsch bei der Veröffentlichung kund tun, und auch dafür sorgen, dass eine Zuwiderhandlung nur mit unrechtmäßigen Mitteln möglich ist. Du musst also zum Ausdruck bringen, dass Du eine solche Weiterverarbeitung nicht wünscht und auch dafür sorgen, dass diese nicht ohne Weiteres möglich ist. Wenn dann jemand es trotzdem macht bzw. versucht, handelt er rechtswidrig. Genau dieser Schutz ist aber im usenet nicht möglich.

Ein, wie immer hinkendes, Praxisbeispiel wäre:
Du lässt Deine Kamera auf einer Parkbank liegen. Jemand findet sie und gibt sie nicht im Fundbüro oder bei der Polizei ab. Dieser Jemand hat entgegen den Gepflogenheiten des zivilisierten menschlichen Zusammenlebens gehandelt. Du wirst aber niemanden finden, der ihn verfolgt.
Hast Du die Kamera aber in deiner Wohnung liegen, jemand bricht dort ein und nimmt sie mit, dann wird die Polizei, im Auftrag der Gesellschaft, diese Tat verfolgen.
Legst Du die Kamera auf den Boden und wartest, bis jemand drauftritt, um von dem dann Schandenersatz zu verlangen, dann wirst eventuell sogar Du zum Verfolgten, wenn man Dir diesen Vorsatz nachweisen kann ;-))

viele Grüße

Axel