Daniel Thoma: Urheber-/Copyright implizit abtretbar?

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Hallo Axel

Wenn jemand ein veröffentliches Werk in irgend einer weise Nutzen will, muss er nachfragen, auch wenn da nicht steht, dass er das Werk nicht weiter verbreiten darf. Irgend welche Schuzmaßnamen sind erst recht nicht notwendig.
Aus einem veröffenlichen Werk darf zwar zitiert werden, aber das veröffentlichen des kompletten Werkes ist natürlich kein Zitieren mehr. (Da die Postings aber selbst schon sehr kurz sind, wird das wohl trozdem darunter fallen.)
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/

Zitieren:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/

Du lässt Deine Kamera auf einer Parkbank liegen. Jemand findet sie und gibt sie nicht im Fundbüro oder bei der Polizei ab. Dieser Jemand hat entgegen den Gepflogenheiten des zivilisierten menschlichen Zusammenlebens gehandelt. Du wirst aber niemanden finden, der ihn verfolgt.

Fundunterschlagung ist verboten. Da kann man problemlos Anzeige erstatten, auch wenn das in dem Fall nicht besonders erfolgsversprechend wäre.

Grüße

Daniel