Achim Schrepfer: Urheber-/Copyright implizit abtretbar?

Hallo Leute,

neulich hatten wir in einem anderen Forum eine heftige Diskussion in Sachen Copyright. Ein Magazin hatte nämlich Beiträge aus dem Forum kopiert, ein wenig umgeschrieben und diese Beiträge - wenigstens mit den zugehörigen Nicknamen - veröffentlicht. Eine vorherige Absprache hat nicht stattgefunden.

Ich persönlich bin ja der Meinung, dass sowas höchstens vielleicht als Zitat durchgeht - dann dürfte man aber eigentlich nichts am Text ändern, oder? Jemand anders hat gesagt, man trete sein Copyright implizit ab, sobald man einen Text in einem öffentlichen Forum postet. Das kann ich mir nun gar nicht vorstellen. Ich bin der Meinung, dass man auch bei Forumspostings das Copyright besitzt und zumindest eine Weiterverarbeitung durch dritte ausgeschlossen ist. Was meint ihr?

viele Grüße
  Achim Schrepfer

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  1. Sup!

    Da man die Äusserung in der Öffentlichkeit macht, wird man sich wohl zitieren lassen müssen...
    Ob und wie solche "Zitate" "redaktionell bearbeitet" werden dürfen, weiss ich nicht - wie auch immer, dass irgendwelche Aussagen sinnentstellt wiedergegeben werden, kommt öfter vor.

    Gruesse,

    Bio

    --
    Faster, Harder, Scooter!
    1. hallo

      |sinnentstellt wiedergegeben werden, kommt öfter vor.

      bild zeitung ?!

      gruss

      --
      no strict;
      no warnings;
      Selbstcode: (_*_) ^_^ ( . ) ( . ) :-(bla)
  2. Hallo Achim,

    neulich hatten wir in einem anderen Forum eine heftige Diskussion in Sachen Copyright. Ein Magazin hatte nämlich Beiträge aus dem Forum kopiert, ein wenig umgeschrieben und diese Beiträge - wenigstens mit den zugehörigen Nicknamen - veröffentlicht.

    Das wäre erlaubt, wenn die Quelle ersichtlich ist. Also in etwa: In der Newsgroup bla.blub.bli gab es dazu folgende Diskussion:
    ...

    Eine vorherige Absprache hat nicht stattgefunden.

    Das ist, nach meiner Meinung, nicht notwendig.

    Ich persönlich bin ja der Meinung, dass sowas höchstens vielleicht als Zitat durchgeht - dann dürfte man aber eigentlich nichts am Text ändern, oder?

    Eigentlich dürfte man es nicht ;-)). Aber, siehe Bios Meinung. Es passiert halt eben und man kann es, soweit es im Rahmen bleibt, nicht verhindern.

    Jemand anders hat gesagt, man trete sein Copyright implizit ab, sobald man einen Text in einem öffentlichen Forum postet. Das kann ich mir nun gar nicht vorstellen. Ich bin der Meinung, dass man auch bei Forumspostings das Copyright besitzt

    Man tritt seine Rechte nicht ab. Allerdings kann man sich auch nicht auf den Standpunkt stellen, dass man erst schriftlich gefragt werden möchte, wenn Beiträge, die man ins usenet gestellt hat, zitiert werden. Ich betone dabei ausdrücklich "zitiert werden", also mit Quellenangabe. Der Nutzer der Zitate darf diese natürlich nicht einfach als sein eigenes Wissen ausgeben. Bei zu starken Verfremdungen hat man natürlich auch das Recht, die Löschung des Zitats zu verlangen.
    http://www.hotze.net/hurra.htm

    und zumindest eine Weiterverarbeitung durch dritte ausgeschlossen ist. Was meint ihr?

    Um jede Weiterverarbeitung, auch Zitate, durch Dritte auszuschließen, bzw. nur nach Anfrage zuzulassen, musst Du diesen Wunsch bei der Veröffentlichung kund tun, und auch dafür sorgen, dass eine Zuwiderhandlung nur mit unrechtmäßigen Mitteln möglich ist. Du musst also zum Ausdruck bringen, dass Du eine solche Weiterverarbeitung nicht wünscht und auch dafür sorgen, dass diese nicht ohne Weiteres möglich ist. Wenn dann jemand es trotzdem macht bzw. versucht, handelt er rechtswidrig. Genau dieser Schutz ist aber im usenet nicht möglich.

    Ein, wie immer hinkendes, Praxisbeispiel wäre:
    Du lässt Deine Kamera auf einer Parkbank liegen. Jemand findet sie und gibt sie nicht im Fundbüro oder bei der Polizei ab. Dieser Jemand hat entgegen den Gepflogenheiten des zivilisierten menschlichen Zusammenlebens gehandelt. Du wirst aber niemanden finden, der ihn verfolgt.
    Hast Du die Kamera aber in deiner Wohnung liegen, jemand bricht dort ein und nimmt sie mit, dann wird die Polizei, im Auftrag der Gesellschaft, diese Tat verfolgen.
    Legst Du die Kamera auf den Boden und wartest, bis jemand drauftritt, um von dem dann Schandenersatz zu verlangen, dann wirst eventuell sogar Du zum Verfolgten, wenn man Dir diesen Vorsatz nachweisen kann ;-))

    viele Grüße

    Axel

    1. Hallo Axel

      Wenn jemand ein veröffentliches Werk in irgend einer weise Nutzen will, muss er nachfragen, auch wenn da nicht steht, dass er das Werk nicht weiter verbreiten darf. Irgend welche Schuzmaßnamen sind erst recht nicht notwendig.
      Aus einem veröffenlichen Werk darf zwar zitiert werden, aber das veröffentlichen des kompletten Werkes ist natürlich kein Zitieren mehr. (Da die Postings aber selbst schon sehr kurz sind, wird das wohl trozdem darunter fallen.)
      http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/

      Zitieren:
      http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/

      Du lässt Deine Kamera auf einer Parkbank liegen. Jemand findet sie und gibt sie nicht im Fundbüro oder bei der Polizei ab. Dieser Jemand hat entgegen den Gepflogenheiten des zivilisierten menschlichen Zusammenlebens gehandelt. Du wirst aber niemanden finden, der ihn verfolgt.

      Fundunterschlagung ist verboten. Da kann man problemlos Anzeige erstatten, auch wenn das in dem Fall nicht besonders erfolgsversprechend wäre.

      Grüße

      Daniel

      1. Hallo Daniel,

        Wenn jemand ein veröffentliches Werk in irgend einer weise Nutzen will, muss er nachfragen, auch wenn da nicht steht, dass er das Werk nicht weiter verbreiten darf. Irgend welche Schuzmaßnamen sind erst recht nicht notwendig.

        Das sehe ich nicht ganz so pauschal. Im konkreten Fall ist das Werk ein Sammelwerk oder Datenbankwerk, dessen Eigentümer der Betreiber des Forums bzw. der Newsgroup ist. Er, der Betreiber, schafft schließlich die technischen Voraussetzungen und pflegt den Datenbankbestand. Der Poster hat sein Einverständnis zur Veröffentlichung seines Teilwerkes (Posting) mit der Teilnahme am Forum erteilt. Der entgeltliche Wert der Teilwerke ist zu vernachlässigen, wenn der Poster für seinen Beitrag nicht entgolten wird, also freiwillig unentgeltlich postet. Das Sammelwerk insgesamt stellt zwar einen Wert dar, welcher aber, wenn überhaupt, dem Betreiber des Forums zusteht. Werden nun einzelne Teile aus diesem Forum, unter Angabe der Quelle, zitiert, muss nicht extra nachgefragt werden. Wird das gesamte Forum an anderer Stelle wieder veröffentlicht, muss der Betreiber des Forums gefragt werden. An ihn sind auch eventuelle Vergütungen zu zahlen.

        Rechtswidrig wäre das Veröffentlichen von Teilen oder des gesamten Forums ohne Quellenangaben, unter einem anderen Namen oder unter Vorspiegelung eines anderen Kontextes.

        Du lässt Deine Kamera auf einer Parkbank liegen. Jemand findet sie und gibt sie nicht im Fundbüro oder bei der Polizei ab. Dieser Jemand hat entgegen den Gepflogenheiten des zivilisierten menschlichen Zusammenlebens gehandelt. Du wirst aber niemanden finden, der ihn verfolgt.
        Fundunterschlagung ist verboten. Da kann man problemlos Anzeige erstatten, auch wenn das in dem Fall nicht besonders erfolgsversprechend wäre.

        Eben. Bei der Strafverfolgung werden durchaus Betrachtungen angestellt, inwieweit sich der Geschädigte selbst mitschuldig am Schaden gemacht hat. Hier liegt eine erhebliche Mitschuld des Geschädigten vor, welche ein öffentliches Interesse an der Verfolgung des unehrlichen Finders und damit auch die Bezahlung dieser Verfolgung durch öffentliche Mittel nicht begründbar machen.

        Das Beispiel hinkt etwas, welches nicht? Aber auch wenn jemand sich über ein öffentliches usenet-posting von ihm, welches an anderer Stelle, auch wortgleich, wiederholt wird, wegen Urheberrechtsverletzung aufregt und deshalb eine Verfolgung des Plagiators anstrengen möchte, wäre für mich der Verfolgungsaufwand nicht zu rechtfertigen.

        Wenn er den selben Beitrag allerdings in seiner Web-Präsenz veröffentlicht hat und dort öffentlich zugänglich hält, sind Plagiate natürlich zu verfolgen.

        viele Grüße

        Axel

  3. Moin!

    Ein Copyright gibt es nicht!
    Urheberrechte sind nicht abtretbar, höchstens Nutzungsrechte!

    Zitate müssen regelmäßig als solche gekennzeichnet sein, nicht aber
    wörtlich übernommen werden. Da offenbart sich auch schon das größte Problem:
    Je trivialer die "zitierte" Aussage, desto schwieriger wird es sein, bei
    entsprechender Änderung des Wortlauts, eine Zitatpflicht abzuleiten.

    Gruß

    Der Hans

    --

    wieder online: http://www.discofoxtanzen.de