Moin!
... "postmaster@diedomain". Diese Adresse ist Pflicht gemäß Internetstandard, und sie darf eingehende Mails auch nicht filtern.
Was heißt "Internetstandard"? Soll das heißen, dass der "Benutzer" "postmaster" sozusagen "Pflicht" ist oder wie? Ich kenne nämlich auch die Varianten "mailmaster@..." und "webmaster@..." und wenn ich für Leute Domains registriere (kommt selten vor) wollen sie sie löschen und dann werden diese dinger da gelöscht... und jetzt auf einmal höre ich, sie wären "standart".... wie jetzt?
Wenn eine Domain Mailservices anbietet (also einen SMTP-Server hat), dann hat die Adresse "postmaster@domain.example" zu existieren und soll den für den Mailserver zuständigen Admin erreichen - die Adresse ist explizit dafür da, Probleme mit dem Mailverkehr mit einem passenden Ansprechpartner direkt lösen zu können.
Siehe hierzu RFC 2142 http://www.ietf.org/rfc/rfc2142.txt.
Dort sind etliche Mailbox-Namen gelistet, die zum guten Ton gehören - wobei die Adressen unter Punkt 5 jeweils in den dort genannten RFC zur Pflicht gemacht sind:
MAILBOX SERVICE SPECIFICATIONS
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POSTMASTER SMTP [RFC821], [RFC822]
HOSTMASTER DNS [RFC1033-RFC1035]
USENET NNTP [RFC977]
NEWS NNTP Synonym for USENET
WEBMASTER HTTP [RFC 2068]
WWW HTTP Synonym for WEBMASTER
UUCP UUCP [RFC976]
FTP FTP [RFC959]
Die Adresse "abuse@domain.example" wird typischerweise von großen und mittleren Organisationen als Erstkontakt für Mißbrauchsmeldungen verwendet, sie ist aber keine Pflicht.
Von Adressen wie "info@domain.example" oder "sales@domain.example" hingegen kann ich nur dringend abraten. Damit kriegt man zu 100% Spam, auch wenn diese Adressen nie irgendwo bekanntgegeben wurden.
- Sven Rautenberg