Hi,
da bei tatsächlicher bedürftigkeit trotzdem noch Wohngeld, Heizungszuschuss, Kleidungsbeihilfe etc geleistet wird.
Nur die Kosten für einen "angemessenen" Wohnraum. Selbst in der Sozialhilfe sind viele Kommunen schon dazu übergegangen, die früher üblichen individuellen Beihilfen zu pauschalisieren und zahlen diese tw. auch schon monatlich aus. Nichts anderes ist der "Regelsatz" des Arbeitslosengeld 2: Sozialhilfesatz zzgl. ca. 40 Euro für unregelmäßig anfallende Ausgaben.
freundliche Grüße
Ingo