Hallo,
ohne damit Hart IV bewerten zu wollen:
Zunächst must du als Bedürftig eingeschätzt werden.
Das bedeute das Du alles bsi auf das Unterhemd offenlegen mußt
inklusive dem Vermögen deiner Kinder und der Ehefrau. Allein das
ist schon Erniedrigend genug.
das mag man berechtigt erniedridgend finden, aber ich persönlich hoffe doch stark, das "Bedürftigkeit" kontroliert wird. Dazu gehören dann leider finazielle Offenlegungen, die man als "erniedrigens" ansehen kann. Aber wie soll das sonst gehen? Da kommt ein ehemaliger "leitender Angestellte" einer großen Firma (um mal ein klische zu nutzen) und meldet sich arbeitslos. Haus, Ferraries und Bossanzüge gehören alle seiner Frau und seinen Kinder, die zwar noch nicht mal in der Oberstufe sind, aber eben alles schon mal vorab geerbt haben. Da sitzt er nun in seiner Villa und erklärt, Hosentaschen umkrempelnd, das er eine weitere Offenlegung des finanziellen Rahmens leider als erniedrigend ansehen würde. JA, das werden vielleicht die Ausnahmen sein, aber ich denke, es gilt doch gleiches Recht für alle.
Damit möchte ich auch keine Wertung über die Bemessungshöhe und Freibeträge etc abgeben, aber vom Grundsatz möchte ich doch schwer hoffen, das die Prüfung der wirklichen finaziellen Lage eines Antragstellers "gewissenhaft" UND genau geprüft wird.
Chräcker