moin Tom
Es geht auch anders..
Verweigern und Klagen.
Und Du bekommst bei solchen Maßnahmen recht.
Dazu mußt Du nur eine Bedingung erfüllen, Du mußt während der Zeit wo die Klage läuft Deine Lebensunterhalt bestreiten können, und das wird schwierig. (Die Klage selbst ist kostenfrei)
Noch ist das kostenfrei:
http://www.lexisnexis.de/aktuelles.php?showaktuelles=51143&or=14&ur=&tt=news
und die auf Grund des Geldmangels geplante örtliche Zusammenlegung von mehreren Sozialgerichten wie hier in BaWü zum Beispiel, erleichtert die Zugänglichkeit eines AlgII-Empfängers auch nicht grade.
Ein bischen pervers ist das schon...
Da hast du vollkommen Recht
Gruß Josef