Moin!
Ich denke, solange nicht irgendwo steht "Hilfebraucher hat sich bemüht, die in ihn gesetzten Erwartungen..." ist noch alles im grünen Bereich.
In Schulzeugnissen ist "bemühen" aber durchaus noch positiv zu verstehen, denn der Wille zur geforderten Leistung war da, lediglich das Ergebnis war nicht so toll.
In Arbeitszeugnissen hingegen kennzeichnet "bemüht" meist das totale Versagen, egal ob nun mit eigenem Willen, oder auch ohne - meist jedoch ohne. Denn wer den Willen zeigt, dürfte wohl mindestens "die Erwartungen erfüllen", und dann Abzüge bei "Fehlerfreiheit der Arbeitsleistung" kriegen. :)
- Sven Rautenberg