Hi,
Art 20 Abs 2 GG:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtssprechung ausgeübt.
Was ist ein Volksentscheid, wenn er nicht eine Abstimmung ist?
Das Problem ist, dass ein Volksentscheid nicht im Grundgesetz aufgeführt ist und es entsprechend kein Gesetz zur Durchführung gibt. Ein Volksentscheid wäre also zulässig nach einer Grundgesetzänderung.
Ein Volksentscheid ist m.E. eine Abstimmung. Abstimmungen sind (s.o.: "in Wahlen und Abstimmungen") im Grundgesetz aufgeführt.
cu,
Andreas
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MudGuard? Siehe http://www.Mud-Guard.de/
Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
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