Ab wann muss man kennzeichnen?
Tom
- recht
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Hello,
ich habe da ein paar neue Domains eingerichtet für Kunden.
Allerdings gibts noch keinen Content, bzw. der darf noch nicht freigeschaltet werden.
Nun steht auf der Seite nur: "Willkommen bei Foo & Bar" (oder eben so ähnlich)
Ist das nun schon ein "Internetangebot" ?
Muss das nach TDG usw. gekennzeichnet werden?
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Wo kein Klaeger, auch kein Richter.
Eine einfache Seite, mit Schrift wie "Diese Seiten sind noch im Aufbau" oder so aehnlich, gelten meiner Meinung nach nicht als Dienst. Nach naeherem Durchlesen habe ich auch dazu nichts im TDG gefunden (http://www.teledienstgesetz.de/ ). Also muss es Auslegungssache sein.
Hello,
Eine einfache Seite, mit Schrift wie "Diese Seiten sind noch im Aufbau" oder so aehnlich, gelten meiner Meinung nach nicht als Dienst. Nach naeherem Durchlesen habe ich auch dazu nichts im TDG gefunden (http://www.teledienstgesetz.de/ ). Also muss es Auslegungssache sein.
Deshalb frage ich ja. Ich mag keinen Ärger. Auch nicht, wenn ich schlussendlich (wegen vernünftiger Auslegeung), aber erst nach umfangreichem Hinnund Her, Recht bekommen würde.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Deshalb frage ich ja. Ich mag keinen Ärger. Auch nicht, wenn ich schlussendlich (wegen vernünftiger Auslegeung), aber erst nach umfangreichem Hinnund Her, Recht bekommen würde.
Weshalb fragst du dann? Damit dir jeder seine Meinung sagt? Es gibt offizielle Links zum TDG. Dort steht der gesamte Gesetzestext drin. Wenn dort nichts vermerkt ist, gibt es wohl keine Regelung.
q
Hi,
Nun steht auf der Seite nur: "Willkommen bei Foo & Bar" (oder eben so ähnlich)
Was spricht dagegen, unter das Willkommen die fürs Impressum nötigen Daten zu setzen?
Oder ersatzweise nur ein leeres ErrorDocument auszuliefern, bis die eigentlichen Inhalte online sind.
cu,
Andreas
Hi,
Was spricht dagegen, unter das Willkommen die fürs Impressum nötigen Daten zu setzen?
...weil zB meine Wohnadresse niemanden etwas angeht.
Wenn ich eine gewerbliche Seite besitze, ist die Sache wieder etwas anders, aber für eine private Webseite, beispielsweise eine "Das-bin-Ich"-Seite würde ich auf keinen Fall hinschreiben, was ich nicht hinschreiben muss.
Markus.
Hello,
Was spricht dagegen, unter das Willkommen die fürs Impressum nötigen Daten zu setzen?
...weil zB meine Wohnadresse niemanden etwas angeht.
Wenn ich eine gewerbliche Seite besitze, ist die Sache wieder etwas anders, aber für eine private Webseite, beispielsweise eine "Das-bin-Ich"-Seite würde ich auf keinen Fall hinschreiben, was ich nicht hinschreiben muss.
So ähnlich ist das hier auch. Der eigentlich nachher Verantwortliche möchte erst genannt werden (und bei NIC als Inhaber eingetragen werden), wenn es soweit ist. Ich habe aber keine besondere Lust, da solange ins Obligo zu treten. Nicht, dass ich das für rechtlich bedenklich hielte, sondern weil sich solche Angaben leider in diversen schlecht gepflegten Suchmaschinen oder gut geführten Museums-Maschinen festsetzen können und es ewig dauert, bis sie wieder verschwinden.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hi,
So ähnlich ist das hier auch. Der eigentlich nachher Verantwortliche möchte erst genannt werden (und bei NIC als Inhaber eingetragen werden), wenn es soweit ist. Ich habe aber keine besondere Lust, da solange ins Obligo zu treten.
Wenn Du bei der NIC als Domaininhaber eingetragen bist, bekommt man Deine Adresse ja sowieso raus - also was soll das?
Die andere Möglichkeit hab ich auch schon genannt. Einfach gar keine Inhalte anbieten, bis die richtige Seite online geht.
cu,
Andreas
Hi,
Wenn Du bei der NIC als Domaininhaber eingetragen bist, bekommt man Deine Adresse ja sowieso raus - also was soll das?
Ja sicher, aber wozu dann noch zusätzlich die Adresse auf die große Glocke hängen?
Immerhin wissen das viele nicht, und je weniger davon Wind bekommen, desto besser.
Man kann ja nie wissen, wie so mancher drauf ist. Es ist ja gar nicht so unwahrscheinlich, dass einem jemand aus Neid, Hass, oder einfach nur weil er einem wegen der Webseite aus irgend einem Grund eins auswischen will plötzlich vor deiner Tür wartet.
Markus.
Hallo!
Es ist ja gar nicht so unwahrscheinlich, dass einem jemand aus Neid, Hass, oder einfach nur weil er einem wegen der Webseite aus irgend einem Grund eins auswischen will plötzlich vor deiner Tür wartet.
stimmt, wir Webautoren sind schon ein Haufen voller Helden! Okay bei den aktuellen Temperaturen gehört da nicht soviel Mut zu - warum nur muss ich gerade an "Kevin allein zu Haus" denken? -, aber zum Sommer hin wird's ganz bestimmt wieder brenzlig vor der Haustür :-)
Gruß,
_Dirk
Hallo!
Allerdings gibts noch keinen Content
Muss das nach TDG usw. gekennzeichnet werden?
Hast du dir die Frage nicht schon selbst beantwortet? Ohne Content kann es doch pupsegal sein, wer verantwortlich dafür ist, dass da nichts auf der Seite steht.
Gruß,
_Dirk
Hello,
Allerdings gibts noch keinen Content
Muss das nach TDG usw. gekennzeichnet werden?Hast du dir die Frage nicht schon selbst beantwortet? Ohne Content kann es doch pupsegal sein, wer verantwortlich dafür ist, dass da nichts auf der Seite steht.
Nach nüchternem und klaren Menschenverstand schon. Aber Juristen wollen eben auch leben. Und da gibts dann oft die kuriosesten Entscheidungen.
Ich kann einfach nirgends finden, was eigentlich ein "Internetangebot" ist.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo!
Aber Juristen wollen eben auch leben. Und da gibts dann oft die kuriosesten Entscheidungen.
ich weiß ja, worauf du hinaus willst, aber ich bleibe dabei, dass man in diesem Fall eher auf den gesunden Menschenverstand hören sollte, und nicht auf den kleinen Juristen im Ohr.
Und das Verhältnis zwischen einer leeren Seite und dem fehlenden Impressum ist etwa gleichbedeutend mit dem Sack Reis in China.
Gruß,
_Dirk
Tag Tom.
Ich kann einfach nirgends finden, was eigentlich ein "Internetangebot" ist.
Internetauftritt hin oder her, wo nicht ist, ist auch nichts geschäftsmäßiges, also kein § 6 TDG. Und eine leere Seite dürfte auch kein Mediendienst sein, also auch kein § 10 MDStV.
[dsf 3.6]
Siechfred