qua: Ab wann muss man kennzeichnen?

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Deshalb frage ich ja. Ich mag keinen Ärger. Auch nicht, wenn ich schlussendlich (wegen vernünftiger Auslegeung), aber erst nach umfangreichem Hinnund Her, Recht bekommen würde.

Weshalb fragst du dann? Damit dir jeder seine Meinung sagt? Es gibt offizielle Links zum TDG. Dort steht der gesamte Gesetzestext drin. Wenn dort nichts vermerkt ist, gibt es wohl keine Regelung.

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