qua: Ab wann muss man kennzeichnen?

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Wo kein Klaeger, auch kein Richter.
Eine einfache Seite, mit Schrift wie "Diese Seiten sind noch im Aufbau" oder so aehnlich, gelten meiner Meinung nach nicht als Dienst. Nach naeherem Durchlesen habe ich auch dazu nichts im TDG gefunden (http://www.teledienstgesetz.de/ ). Also muss es Auslegungssache sein.