Hallöle,
ein Freund, der aus Sri Lanka stammt, hat einen persönlichen Bericht über die Lage seiner Familie und einen Spendenaufruf im Internet veröffentlicht. Er möchte Geld sammeln und es im Februar mitnehmen, wenn er hinfliegt.
http://www.shanthi-guesthouse.de
Wofür will er Geld sammeln? Für die Flutopfer in seinem Heimatort allgemein, für seine Freunde und seine Familie? Für die notwendige Renovierung seines beschädigten Hotels? Wer entscheidet nach welchen Grundsätzen über die Verteilung?
Wenn man mir Geld spendet, damit ich weniger Probleme habe als andere, entsteht auch kein Verwaltungsaufwand. Das gilt aber als Einkommen und ist zu versteuern.
Sorry für den Zynismus. Aber Verwaltung muß in einem solchen Fall sein - so oder so. Oder will er heimfliegen und das gesammelte Geld nach Gutdünken verteilen? Hat er keine Spesen? Will er nichts zu essen, während er sich um die Verteilung kümmert? Will er seinen Flug aus Eigenmitteln bezahlen?
Die Idee ist nun, alle Einzelbeträge aufzulisten, um diese Aktion für die Spender wirklich transparent zu machen.
Keine schlechte Idee. Um sie wirklich transparent zu machen, sollte er aber die Verteilung offenlegen und nicht die Einnahmen.
Und dann fiel mir ein - kann das ein Bumerang werden ? Unser Staat will bestimmt auch was davon haben in Form von Steuern. Schließlich ist mein Freund ja kein gemeinnütziger Verein.
Dann sollte er schleunigst einen solchen gründen. Dazu braucht es 7 Leute und eine Satzung, in der geschrieben steht, wozu er da ist. Das geht schnell und einfach.
Die Beantragung der Gemeinnützigkeit kann gleichzeitig erfolgen (z.B. Festschreiben im Gründungsprotokoll), die Zuerkennung dauert etwas länger, hat aber auch Zeit, weil die Mühlen des Finanzamts eine gewisse Masseträgheit zu überwinden haben. Für die Zuerkennung wird er dann lupenreine Abrechnungen gemäß der Vereinssatzungen vorlegen müssen. Dazu wird auch er einen gewissen Verwaltungsaufwand betreiben und offenlegen müssen.
Hat er eine Chance, offen über erhalteneSpenden zu berichten ?
Dann sollte er auch keine Probleme haben. Solange er glaubhaft belegen kann, daß die gesammelten Spenden kein zu versteuerndes Einkommen sind, muß er es auch nicht versteuern.