Sup!
"Die Kosten des Verfahrens trägt ..."
Das lustige ist ja, dass Du auch dann die Kosten des Verfahrens (Deine Anwaltskosten) trägst, wenn das Verfahren gegen Dich nur eingestellt wurde - damit der Staat zahlt, wäre ein Freispruch notwendig, und den gibt's meist einfach nicht, kannst Du gar nix machen...
Und das sogar, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, denn die zahlt nur bei Fahrlässigkeit - und z.B. Stehlen kann man nicht fahrlässig.
Gruesse,
Bio
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SSDSGPS!
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