Hallo.
Vorspiegelung falscher Tatsachen (=> Betrug), Urkundenfälschung, und ganz sicher finden Juristen auch die eine oder andere Formulierung mit "mutwillig" und "arglistig". In jedem Fall mit "vorsätzlich".
Also, eine Mail ist IMHO keine Urkunde, und jeder weiss, das eMails gefaelscht werden koennen.
Ich weiss auch nicht, ob man da von "Amtsanmassung" sprechen kann, oder so.
Vielleicht kaeme ja "grober Unfug" in Frage.
Und ohne Geschädigten -- also in jedem Fall dann, wenn eine nicht existente Polizeidienststelle oder andere Behörde eingesetzt worden wäre -- handelte es sich noch nicht einmal um Betrug. Aus diesem Grund sind übrigens auch die Honorarautoren von Dissertationen nicht zu belangen.
MfG, at