Hallo,
eine spezielles Rechtsproblem, das vermutlich nur einen klitzekleinen Teil der Forumsteilnehmer interessiert. Aber vielleicht kann mir jemand ja einen Tip geben.
Die GEMA, zuständig für die Verwertungs- bzw. Veröffentlichungsrechte von Musikwerken der meisten deutschen Künstler, schreibt vor:
"Die Vergütungssätze gelten für Zugriffe auf die Website (oder Teile der Website) mit Nutzung von Werken aus dem GEMA-Repertoire. Zu den Zugriffen mit Musiknutzung zählen auch diejenigen, die durch die Verbindung mit anderen Websites entstehen."
Es geht hierbei darum, dass ich CDs via Internetversandhandel verkaufe. Hörbeispiele allein sind schon GEMA-pflichtig. Ich möchte deshalb auf der Produktseite also auf zB. die Künstlerseite verweisen, der bereist Hörbeispiele auf seiner Seite anbietet. So könnte ich mir also die Gema sparen, wenn nicht o.g. Regelung der Gema bestehen würde. Auf Anfrage dort hieß es:
"da Sie die Produkte zum Verkauf anbieten sind Sie auch für den Linck den Sie auf Ihrer Internetseite einbauen verantwortlich"
Aus meine Frage, was denn "verantwortlich" im finanziellen Sinne hieße, warte ich immer noch auf Antwort. Hingegen scheint mir vom Rechtsempfinden her (was nix heißen mag), dass ein reiner Link auf eine Seite nicht gebührenpflichtig sein kann (kein "Deeplink" direkt auf das Streamingfile sondern auf die Seite, wo dann erst die Hörbeispiele aufgelistet sind bzw. angeboten werden). Hat jemand in dieser Beziehung oder ähnlich gelagerten Fällen Erfahrungen gemacht?
mit bestem Dank,
Frankxyzabc
Ps. ein Beispiel für solch einen Link der dann betitelt wäre mit: "Hörbeispiel und weitere Infos finden sie unter:" wäre http://www.indigo.de/unser_programm/titel/2369/